Studienplatz-Vergabe driftet ins Chaos
Berlin (dpa) - Wer in diesem Wintersemester einen der heiß begehrten Studienplätze mit Zulassungsbeschränkung durch Numerus clausus (NC) ergattert hat, darf sich glücklich schätzen. Doch in Tausenden Fällen knirscht es auch jetzt wieder bei der Vergabe über das Bewerbungsportal „hochschulstart.de“.
Viele Studenten sind enttäuscht, Bildungsexperten verärgert. Sie fragen sich, ob Politik und Hochschulen einfach so weiterwursteln wollen. Im Wintersemester 2014/15 konnten mehrere tausend Studienplätze nicht über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, insgesamt blieben bundesweit nach Recherchen des ZDF-Magazins „Frontal 21“ wohl gut 21 000 unbesetzt. Der Anteil unbesetzter NC-Plätze stieg von 4,8 auf 6,3 Prozent. Dabei hatte das computergestützte System 2008 mit hochfliegenden Erwartungen die stets umstrittene Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) abgelöst, die aber immerhin „halbwegs funktioniert“ habe, wie das Deutsche Studentenwerk konstatiert.
Doch zwei Konstruktionsfehler machen „hochschulstart.de“ seit Jahren zu schaffen. Zum einen die mangelhafte Teilnahme der staatlichen Hochschulen an dieser Online-Datenbank: Nur die Hälfte (89 von 180) machte vor dem Wintersemester 2015/16 beim Vergabeverfahren mit - immerhin mit steigender Tendenz seit 2012/13 (damals waren es gerade mal 17 Unis). Zum anderen bereiten Mehrfach-Bewerbungen der Studenten Probleme, die auf Nummer sicher gehen wollen und so letztlich Studienplätze blockieren.
Dieses Dauer-Dilemma brachte die Linksfraktion im Bundestag derart in Rage, dass sie Ende September eine Anfrage an die Regierung richtete. „Seit dem Jahr 2006 hat der Bund ausdrücklich die Kompetenz, die Hochschulzulassung bundeseinheitlich zu regeln“, sagte Linke-Hochschulexpertin Nicole Gohlke. „Dass auch die jetzige große Koalition davon keinen Gebrauch macht, spricht Bände. Es besteht offensichtlich weder das Interesse, die Teilnahme der Hochschulen am Verfahren (...) verbindlich zu regeln, noch (...) die Jahr für Jahr hohe Zahl an unbesetzten Plätzen aufgrund von Mehrfachbewerbungen endlich auszuschließen.“
Die Forderung der Linken nach einem Bundeshochschulzulassungsgesetz stößt bei der Regierung jedoch auf taube Ohren. „Dies ist keine Frage der rechtlichen Regelung von Zulassungsmodalitäten, sondern des praktischen Verfahrens, das allein in der Verantwortung der Länder und ihrer Hochschulen liegt“, heißt es aus dem Bildungsministerium. Immerhin: Mit einer flächendeckenden Einführung des Dialog-Verfahrens sei „bis zum Jahr 2018 zu rechnen“.
Für die Bildungsgewerkschaft GEW geht damit allerdings das schon seit Jahren beklagte „Chaos bei der Studienplatzvergabe“ erst einmal weiter. „Wenn nur die Hälfte der Hochschulen teilnimmt, dann fehlt den Studienplatzbewerbern die Hälfte der notwendigen Daten“, ärgert sich der stellvertretende GEW-Chef Andreas Keller.
Wie das Studentenwerk verlangt die Gewerkschaft, der Gesetzgeber müsse die Hochschulen „zur Teilnahme am gemeinsamen Vergabeverfahren verpflichten“. Keller sagte: „Es war ein Fehler, in Fächern, wo es einen Studienplatzmangel gibt, das zentrale Verfahren abzuschaffen und gleichzeitig keinen Ersatz zu haben.“ Derzeit könne sich ein Abiturient „bei sieben Hochschulen bewerben. Und im Falle eines positiven Bescheids haben junge Leute dann was anderes im Sinn als sich dort abzumelden, wo sie den Zuschlag nicht bekommen haben.“