Unternehmen muss keinen Raucherraum haben

Hamburg (dpa/tmn) - Viele Unternehmen haben einen Raucherraum. Dazu verpflichtet sind sie aber nicht. „Es gibt keinen Anspruch der Raucher auf einen Raucherraum“, sagt Prof. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Durch die Gerichte ist nur klargestellt, dass der Betrieb das Rauchen nicht komplett verbieten darf. Einzige Ausnahme wäre, wenn ein komplettes Verbot aus medizinisch oder technischen Gründen nötig ist. Das wäre etwa der Fall, wenn jemand auf der Intensivstation arbeitet oder in einer Fabrik für Silvesterknaller - dort darf auch im Umkreis nicht geraucht werden.

Sonst stelle das absolute Rauchverbot aber einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Rauchers dar, schildert Lunk. Das Unternehmen könne aber erklären: „Wer rauchen will, muss nach draußen.“ In der Praxis sieht das aber anders aus: Zumindest alle großen Unternehmen haben mittlerweile über eine Betriebsvereinbarung Regelungen getroffen, die für Raucher und Nichtraucher gleichermaßen akzeptabel sind.

Die Raucherpausen gehören allerdings nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Wird diese über eine Stempelkarte festgehalten, muss der Arbeitnehmer sich vor dem Rauchen aus- und danach wieder einstempeln. Selbst wenn der Arbeitgeber dies in der Vergangenheit unterließ, hat der Arbeitnehmer in Zukunft keinen Anspruch auf bezahlte Rauchpausen. Dies bestätigte vor kurzem das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Az.: 5 Sa 58/15).

Bei Vertrauensarbeitszeiten sieht das etwas anders aus: In der Regel sagt der Arbeitgeber dort nichts, wenn der Arbeitnehmer zum Rauchen verschwindet - sowie der Arbeitnehmer nichts sagt, wenn er mal etwas länger als acht Stunden arbeiten muss. „Es hängt vom Arbeitszeitregime des Unternehmens ab“, fasst Lunk zusammen.