Sitzen Urlaubsanspruch bleibt auch bei Kündigung
Insgesamt mehr Jahresurlaub gibt es aber nicht.
Nürnberg. Egal, ob es ein abgekartetes Spiel war oder sich einfach so ergeben hat: Wer seinen kompletten Jahresurlaub gleich zu Jahresanfang nimmt und anschließend kündigt, von dem kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht zurückfordern. Dies sei aber generell ein kompliziertes Thema, sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski – denn Urlaub ist nicht gleich Urlaub.
Erstmal müsse man unterscheiden zwischen gesetzlich vorgeschriebenem Urlaub und zusätzlichen Urlaubstagen, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Wer eine volle Stelle hat und mehr als sechs Monate beim gleichen Unternehmen arbeitet, hat immer zum Jahresanfang per Gesetz Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr - vorausgesetzt, er ist planmäßig über den 30. Juni hinaus bei der Firma beschäftigt. „Viele haben zusätzliche Urlaubstage und insgesamt sechs Wochen Urlaub“, sagt Markowski. Diese zusätzlichen Urlaubstage seien im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgeschrieben. Durch Abweichungen in einem Tarifvertrag könne die gesetzliche Urlaubsregelung ersetzt werden, sagt Markowski. Das kann dann zum Beispiel heißen, dass dem Arbeitnehmer pro Monat im Unternehmen ein Zwölftel der Urlaubstage zusteht – und nicht in jedem Falle 20 Tage pro Jahr.
Arbeitnehmer, die zum Jahresanfang ihren gesamten Urlaub nehmen und im Anschluss das Unternehmen verlassen, kann der Arbeitgeber nicht dazu auffordern, den gesetzlichen Urlaub wieder zurückzugeben, sagt Markowski. Aber er weist auch darauf hin, dass ein neuer Arbeitgeber im gleichen Jahr dann gar keinen Urlaub mehr geben müsse. Denn die Urlaubstage würden dann aufgerechnet. tmn