Versicherungsschutz auch bei späterer Weihnachtsfeier

Hamburg (dpa/tmn) - Verlegt ein Betrieb seine Weihnachtsfeier in den Januar, sind die Mitarbeiter trotzdem versichert. Das gelte allerdings nicht für private Feiern, erläutert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Die gesetzliche Unfallversicherung gelte für alle betrieblichen Gemeinschaftsfeiern, erläutert die Berufsgenossenschaft. Entscheidend ist, dass die Unternehmensleitung oder eine Abteilung einlädt und alle Mitarbeiter willkommen sind. Eine private Feier unter Kollegen sei nicht versichert, selbst wenn sie in Räumen des Betriebes stattfindet. Der Versicherungsschutz gilt auch dann nicht, wenn ein Mitarbeiter Alkohol getrunken hat und dies die Ursache für eine Verletzung oder einen Unfall ist.