Arbeitsrecht Wann der Chef die Überstunden bezahlen muss

Berlin (dpa/tmn) - Wer mehr arbeitet, bekommt auch mehr Geld - das ist die Grundregel bei Überstunden. Auch dann, wenn es in Arbeits- oder Tarifvertrag keinen entsprechenden Eintrag gibt, muss der Arbeitgeber Überstunden vergüten.

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Zuschläge obendrauf für Mehrarbeit oder einen Anspruch auf Freizeitausgleich als Alternative zur Bezahlung gibt es dagegen nur, wenn es eine entsprechende vertragliche Regelung gibt. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hin.

Manche Arbeitgeber versuchen, die Bezahlung mit einem Passus wie „Überstunden sind pauschal mit dem Entgelt abgegolten“ im Arbeitsvertrag zu umgehen. Zulässig ist eine solche Formulierung nur, wenn sie begrenzt ist, also eine konkrete Stundenzahl enthält: Bis zu zehn Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit seien dabei in etwa angemessen, so der DGB-Rechtsschutz. Eine unbegrenzte Inklusiv-Vergütung von Überstunden ist nur bei Beschäftigten in leitender Position oder mit überdurchschnittlich hoher Bezahlung zulässig.

Arbeitgeber dürfen Überstunden grundsätzlich anordnen - und Arbeitnehmer müssen dem zunächst folgen. Auch hier gibt es aber Grenzen, vor allem das Arbeitszeitgesetz: Demnach darf der Chef keine Mehrarbeit anordnen, mit der die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden übersteigt. Es kann aber auch sein, dass Arbeitnehmer einfach so mehr arbeiten - weil das Pensum sonst nicht zu schaffen ist. Schreitet der Arbeitgeber dagegen nicht ein, ist das eine stillschweigende Duldung von Überstunden, die dann auch bezahlt werden müssen.

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes arbeitet mehr als jeder zehnte Vollzeiterwerbstätige (11 Prozent) gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche - dies gilt als überlange Arbeitszeit.