Wenn die Grippe kommt - Rechte und Pflichten bei Krankheit
Köln (dpa/tmn) - Husten, Fieber, Grippe - Kranke Arbeitnehmer wollen oft nur eines: sich im Bett verkriechen. Doch auch bei 40 Grad Fieber gibt es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
12,6 Tage: So lange fehlten Arbeitnehmer 2011 im Durchschnitt wegen Krankheit im Job. Das sind 1,3 Tage mehr als ein Jahr zuvor. Diese Zahlen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für das Bundesarbeitsministerium ermittelt. Als Hauptursachen für die Arbeitsunfähigkeit listet der am Mittwoch (27. Februar) veröffentlichte Bericht Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und Atemerkrankungen auf. An Nummer drei stehen psychische Erkrankungen.
Doch auch, wenn sich an solchen Tagen kaum jemand gut fühlt - an einige Dinge sollte man trotzdem denken. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Der Arbeitnehmer wacht morgens krank auf. Was muss er tun?
Mitarbeiter müssen dem Arbeitgeber in diesem Fall sofort Bescheid geben, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Denn wer erst mittags mitteilt, dass er zum Beispiel wegen Grippe nicht kommt, riskiert eine Abmahnung. Die Mitteilung, dass der Arbeitnehmer krank ist, muss unverzüglich erfolgen, damit sich der Arbeitgeber auf die Abwesenheit einstellen kann.
Wann brauchen Mitarbeiter ein Attest?
Ein Attest vom Arzt müssen Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag vorlegen, an dem sie krank sind. Wer zum Beispiel ab Montag eine ganze Woche fehlt, muss sicherstellen, dass spätestens am Donnerstag ein Attest in der Firma vorliegt. Ob es per Fax, E-Mail oder Brief kommt, ist egal. Entscheidend ist nur, dass es am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegt.
Gibt es davon Ausnahmen?
„Der Arbeitgeber kann ein Attest auch schon am ersten Fehltag verlangen“, sagt Oberthür. Dann muss er den Arbeitnehmer dazu aber extra auffordern. Ist das der Fall, müssen Mitarbeiter gleich am ersten Tag zum Arzt gehen. Im Attest stehen immer der ausstellende Arzt sowie die Dauer der Krankschreibung. Vom Grund der Krankheit erfährt der Arbeitgeber jedoch nichts. Können Arbeitnehmer dem Arbeitgeber trotz Aufforderung kein Attest zeigen, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen.
Bekommt ein Arbeitnehmer trotz Krankheit sein Gehalt?
Ja. Für die Dauer von sechs Wochen haben Arbeitnehmer laut Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese ist genau so hoch wie die normale Vergütung. Anschließend können Betroffene für maximal anderthalb Jahre Krankengeld bekommen. Die Höhe des Krankengelds liegt bei 70 Prozent des üblichen Nettogehalts. Dieses zahlt die Krankenkasse.
Ein Mitarbeiter ist permanent krank. Muss er Angst haben, dass der Arbeitgeber ihm kündigt?
Das ist nur in extremen Fällen möglich, erklärt Oberthür. Infrage kommt ein Rausschmiss wegen häufiger Kurzerkrankungen. Gefährdet seien Arbeitnehmer, die in den vergangenen zwei bis drei Jahren jeweils mehr als sechs Wochen gefehlt haben. „Bei manchen Krankheiten wie Rückenleiden ist nicht zu erwarten, dass sich das in den kommenden Jahren bessert“, erklärt Oberthür. Ist die Prognose schlecht, dürften Arbeitgeber kündigen. Das andere sei eine Kündigung wegen einer Langzeiterkrankung. Dann müsse ein Arbeitnehmer jedoch auf unabsehbare Zeit, mindestens aber noch für die nächsten zwei Jahre krank sein - ohne Aussicht auf Besserung.
Welche Rechte haben Mitarbeiter mit kranken Kindern?
Sie haben einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, so Oberthür. Pro Jahr stehen ihnen pro Kind zehn Tage zu, höchstens aber 20 im Jahr. Für Alleinerziehende verdoppeln sich diese Zeiten. „Bei einer kurzen Krankheit von maximal fünf Tagen muss der Arbeitgeber in der Regel aber trotzdem weiter Gehalt zahlen“, so Oberthür. An den anderen Tagen kann Krankengeld bei der Krankenkasse beantragt werden.