Wie ist das mit Überstunden? Fünf typische Fragen von Azubis
Freiburg (dpa/tmn) - Arbeit statt Schule, Urlaubstage statt Schulferien und ein festes Einkommen: Mit dem Ausbildungsstart ändert sich viel. Klar, dass da Fragen kommen. Hier sind die wichtigsten:
Wie viel Geld bekommen Auszubildende?
Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein. Dafür gelten die jeweiligen Tarifvereinbarungen, erklärt Oliver Grosser von der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Erfurt. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, muss er sich an die im Tarifvertrag genannte Vergütung halten. Ist er es nicht, darf sie höchstens 20 Prozent darunter liegen. Außerdem muss die Ausbildungsvergütung im Laufe der Lehre jährlich ansteigen.
Gerade in Berufen wie Friseur oder Florist, wo Azubis relativ wenig verdienen, hoffen viele auf Unterstützung vom Staat zusätzlich zur Ausbildungsvergütung. Wer während der Erstausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen. Wie hoch diese ist, hängt unter anderem von der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern ab. Wer einen Antrag auf BAB stellen möchte, sollte sich an seine Arbeitsagentur vor Ort wenden.
Wann und wo ist die Berufsschule?
„Bei Exotenberufen wie Goldschmied ist die Berufsschule oft woanders als der Betrieb“, erklärt Heiko Treyer, Berufsberater der Arbeitsagentur in Freiburg für Hauptschul- und Realschulabsolventen. Die oft wenigen Azubis werden dann landes- oder sogar bundesweit in zentralen Klassen zusammengefasst. In solchen Fällen absolvieren sie die Berufsschule oft in Blöcken von mehreren Wochen.
In anderen Branchen gehen Azubis jede Woche an einzelnen Tagen zur Berufsschule, erläutert Grosser. Beides hat Vor- und Nachteile: Beim Blockunterricht haben Jugendliche mehr Zeit, sich auf den Berufsschulunterricht vorzubereiten. Haben Auszubildende dagegen unter der Woche Berufsschulunterricht, macht es die Woche unter Umständen abwechslungsreicher.
Müssen Auszubildende Überstunden machen?
„Das soll nicht sein, kommt aber vor“, erklärt Fin Mohaupt, Leiter der Ausbildungsberatung bei der Handelskammer Hamburg. Wichtig sei, dass diese abgegolten werden, entweder durch entsprechende Entlohnung oder einen Freizeitausgleich. Letzteres sei der übliche Weg, erläutert Mohaupt. Wer einige Überstunden angesammelt hat, kann sich dafür den einen oder anderen Tag freinehmen. Wie Überstunden ausgeglichen werden, ist je nach Betrieb unterschiedlich geregelt. Gerade wenn Azubis regelmäßig länger arbeiten müssen, sollten sie abklären, wie das in ihrem Betrieb gehandhabt wird.
Der Arbeitgeber darf außerdem nicht gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes beziehungsweise des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen. Danach dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Ist die Zahl der Überstunden sehr hoch, können Jugendliche sich auch an ihre Kammer wenden, empfiehlt Mohaupt. Verweigert der Betrieb einen Ausgleich, hilft nur eine rechtliche Klärung.
Darf der Betrieb meine Urlaubsplanung einschränken?
„Ja, und zwar wegen betrieblichen Belangen“, erklärt Mohaupt. In der Gastronomie muss die Belegschaft auch an Feiertagen ran, wenn das Restaurant geöffnet ist. Verhängt der Betrieb wegen erhöhtem Auftragsaufkommen eine Urlaubssperre, gilt diese ebenfalls für Azubis. Und auch zum Jahreswechsel gibt es keine Ausreden: In den meisten Branchen ist Silvester kein oder höchstens ein halber Feiertag. Grundsätzliche Regelungen wie der gesetzliche Mindesturlaub gelten aber natürlich auch für Azubis.
So bekommt ein Jugendlicher, der zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 30 Werktage frei, ein 16-Jähriger mindestens 27, ein 17-Jähriger 25 Werktage. Für Azubis ab 18 gilt das Bundesurlaubsgesetz. Sie müssen bei einer Fünf-Tage-Woche wenigstens 20 Tage Urlaub bekommen. „Die IHK guckt auch immer noch einmal über den Vertrag und prüft die Urlaubsregelungen“, beruhigt Mohaupt. Wichtig ist, den Urlaub so früh wie möglich zu beantragen. Sonderregelungen wie die Mitnahme von Urlaubstagen ins nächste Jahr müssen mit dem Betrieb geklärt und am besten schriftlich festgehalten werden. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Kann ich den Betrieb wechseln?
Einfach wechseln geht nicht. Wer es im Ausbildungsbetrieb gar nicht mehr aushält, kann dort kündigen und woanders einen neuen Vertrag abschließen. „Beim Neuabschluss wird die bisherige Ausbildungsdauer angerechnet“, erklärt Mohaupt. Das geht natürlich nur, wenn der neue Betrieb derselben Branche angehört wie der alte. In manchen Berufsschulen können Azubis bis zu sechs Wochen am Unterricht teilnehmen, auch wenn sie noch keinen neuen Betrieb gefunden haben. Das erleichtert den Übergang.