Ratgeber Wie sich Beamte für den Fall der Dienstunfähigkeit absichern

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechender Klausel kann für junge Beamte vorteilhaft sein. Denn die Versorgung für dienstunfähige Staatsdiener unterliegt bestimmten Regelungen.

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Nur, wer bereits auf Lebzeit verbeamtet ist und mindestens eine fünfjährige Dienstzeit nachweisen kann, hat Anspruch auf ein Ruhegehalt. Um diese Lücke zu schließen kann es für Beamte auf Probe und auf Widerruf sinnvoll sein, mit einem entsprechenden Versicherungsschutz vorzusorgen.

Ab wann Beamte als dienstunfähig gelten

Wer als Beamter dauerhaft nicht mehr in der Lage ist seinen dienstlichen Pflichten nachzukommen, kann als dienstunfähig eingestuft werden. Zwei zentrale Voraussetzungen müssen dafür gemäß § 44 des Bundesbeamtengesetzes vorliegen:

Warum eine Absicherung für Berufsanfänger im Staatsdienst wichtig ist

Keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt im Falle von Dienstunfähigkeit haben Beamte, die noch nicht auf Lebzeit verbeamtet sind. Aber auch wer die Lebzeitverbeamtung bereits hinter sich hat bekommt erst nach mindestens 5 Jahren Dienstzeit ein Ruhegehalt gezahlt, wenn eine Dienstunfähigkeit attestiert wird. Beamte auf Probe oder auf Widerruf haben ebenfalls keinen Anspruch auf die genannte Zahlung. Sie können somit einfach entlassen werden, wenn Sie dienstunfähig sind. Daher kann es sich insbesondere für diese Zielgruppe lohnen, eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte abzuschließen.

Die Dienstunfähigkeitsklausel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Wer als Beamter von seinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wird, ist nicht automatisch auch berufsunfähig. Das ist gemäß der meisten Verträge bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann der Fall, wenn man 50 Prozent seiner beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann.

Für die Dienstunfähigkeit gibt es einen solchen Grenzwert allerdings nicht. So kann ein Beamter beispielsweise trotz 80 Leistungsfähigkeit in den Ruhestand versetzt sowie im Falle von Beamten auf Probe oder Widerruf entlassen werden. Denn entscheidend ist hierbei die Einschätzung, ob die Dienstfähigkeit absehbar wieder komplett hergestellt werden kann.

Damit Beamte auch bei Dienstunfähigkeit Geld von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, sollten Sie vor Vertragsabschluss auf eine entsprechende Klausel achten. Diese kann je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich gestaltet sein. Zwei Punkte sind für Versicherungsnehmer dabei von zentraler Bedeutung: