Wie werde ich...? Patentanwalt/-anwältin

München (dpa/tmn) - Der Patentanwalt berät und vertritt Erfinder. Bewerber brauchen ein gutes Sprachgefühl und technisches Verständnis. Und ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium.

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Erfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München einzutragen, ist eine Aufgabe des Patentanwalts. Er berät Erfinder, wie sie eine Innovation vor Nachahmern schützen und übernimmt etwa die Anmeldung ihrer Schutzrechte wie das Patent-, Marken- und Designrecht. Rund 3300 Patentanwälte sind in Deutschland zugelassen. Sie sind Naturwissenschaftler oder Ingenieure mit Berufserfahrung und einer juristischen Ausbildung.

So wie Iris-Anne Markfort: Für die Maschinenbauingenieurin ist der Patentanwalt ein Geburtshelfer, der das Patent bis zum Ablauf betreut und im Streitfall gegen Dritte verteidigt. Er recherchiert im Auftrag eines Mandanten, ob die Erfindung tatsächlich neu ist. Dann beantragt er die Anmeldung beim Patentamt. Wird das Patent erteilt, hat der Erfinder maximal 20 Jahre lang ein Schutzrecht, das vom Patentanwalt gewahrt wird.

„Die meisten Patentanwälte arbeiten selbstständig in einer Anwaltskanzlei, die kleine und mittelständische Unternehmen betreut“, sagt Jürgen Wursthorn von der Bundesarbeitsagentur. Andere sind Angestellte in einer Kanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens. Meistens betreut ein Patentanwalt Mandanten dauerhaft. Anders als ein Rechtsanwalt müsse er sich für die Erfindungen seiner Mandanten begeistern, sagt Prof. Felix Gross vom Bundesverband Deutscher Patentanwälte in Berlin und Honorarprofessor für Patentrecht an der TU Berlin.

Außer einem Abschluss in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studium müssen Bewerber mindestens ein Jahr Praxiserfahrung mitbringen. Sie müssen sich für nationale und internationale Gesetze interessieren, präzise formulieren sowie rechtlich und technisch argumentieren können.

Jedes Jahr beginnen gemäß Patentanwaltskammer rund 200 Kandidaten die Ausbildung zum Patentanwalt. Für die Zulassung zur dualen Ausbildung benötigt der Kandidat einen Ausbildungsplatz bei einem Patentanwalt in einer Kanzlei oder bei einem Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens. Die betriebliche Ausbildung dauert 26 Monate, das Entgelt wird frei vereinbart. Jeder Kandidat arbeitet sich in neue Gebiete ein. Schließlich hospitiert der Kandidat zwei Monate beim Patentamt und sechs Monate beim Bundespatentgericht in München.

Parallel zur praktischen Ausbildung studiert der Anwärter zwei Jahre lang am Abend und am Wochenende per Fernstudium allgemeines Recht. Das Jurastudium kostet laut Patentanwaltskammer rund 1300 Euro, oft übernimmt die Ausbildungskanzlei die Kosten. Inhalte sind Grundlagenkurse mit Bezug zum gewerblichen Rechtsschutz - etwa Zivilrecht und Verfahrensrecht. Spezifische Kurse behandeln etwa das Lizenzvertrags- und das Verfahrensrecht in Patentsachen.

Kanzleien und Unternehmen bilden für den eigenen Bedarf aus und übernehmen Anwärter in der Regel. Nach der Abschlussprüfung nennt sich der Kandidat Patentassessor. Bei der Patentanwaltskammer bewirbt er sich für die Zulassung zum freiberuflichen Patentanwalt.

Freiberufliche Patentanwälte arbeiten oft mehr als 40 Stunden in der Woche. So beginnt Markforts Arbeitstag gegen 7.30 Uhr und endet gegen 17.00 Uhr. Ihre Arbeitszeiten richten sich nach den Kernzeiten und Bedürfnissen der Mandanten. Der Beruf lasse sich aber gut mit Familie vereinbaren, sagt Markfort. Sie arbeitet teilweise von zu Hause aus.

Als Freiberufler trifft ein Patentanwalt die Honorarvereinbarungen zwar selbst. Vom Stundensatz zwischen 150 und 400 Euro müssten aber zum Beispiel Mitarbeiter bezahlt und für Berufsunfähigkeit und das Rentenalter vorgesorgt werden, erklärt Gross.