Arbeitnehmer sollten am Arbeitsplatz keinen Adventskranz mit echten Kerzen aufstellen. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe hin. Jedes Jahr entstehen Brände, weil Kerzen zeitweise unbeaufsichtigt sind.
Gut sei deshalb, wenn Arbeitgeber im Rahmen ihres Hausrechts solche Weihnachtsdekorationen am Arbeitsplatz grundsätzlich untersagen.
Auch Lichterketten können zur Gefahr werden: Brennen sie zum Beispiel über Nacht und haben einen Defekt, kann schnell ein Schwelbrand entstehen.