Länger arbeiten Zeitumstellung kann Nachtschicht verlängern
Düsseldorf (dpa/tmn) - Wegen der Umstellung auf Winterzeit dürfen Nachtschichten am letzten Sonntag im Oktober eine Stunde länger dauern. Allerdings darf die Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden.
Die Arbeitspflicht erhöht sich zwar nicht automatisch, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). In der Regel müssten Beschäftigte die zusätzliche Stunde aber trotzdem arbeiten. Der Arbeitgeber habe ein berechtigtes Interesse daran, Lücken zu vermeiden - und kann deshalb Mehrarbeit anordnen.
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden darf dadurch allerdings nicht überschritten werden. Und der Arbeitgeber muss die zusätzliche Stunde vergüten, nach den üblichen Regeln bei Überstunden.
Wie meistens bei Fragen von Mehrarbeit und Vergütung gilt außerdem, dass in manchen Betrieben andere Regeln gelten können, wenn es anderslautende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag gibt.
In der Nacht auf Sonntag werden am letzten Oktoberwochenende die Uhren um eine Stunde zurückgestellt, von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr.