Beschluss: Mehr Schutz für Häuslebauer
Das neue Gesetz sorgt für mehr Sicherheit beim Verkauf von Immobilienkrediten durch Banken.
Frankfurt. Die Schlagzeilen in den vergangenen Monaten klangen nach Bauherren-Albtraum: Demnach verkauften Banken massenhaft Immobilien-Darlehen deutscher Häuslebauer an US-Finanzinvestoren weiter, die ihrerseits die Immobilien in die Zwangsvollstreckung trieben. Zwar zeigte sich, dass Hausbesitzer nur in Einzelfällen vor die Tür gesetzt wurden. Dennoch sah die Regierung Handlungsbedarf. Am Freitag verabschiedete der Bundestag ein Gesetzespaket zum besseren Schutz der Hausbesitzer. Hier die Einzelheiten:
Hausbesitzer und Bauherren müssen künftig sofort informiert werden, wenn ihr Darlehen in andere Hände wandert. Auch muss der Kreditgeber von vornherein klarstellen, ob ein Verkauf möglich ist. Banken und Sparkassen bieten mittlerweile auch unverkäufliche Kredite an - allerdings gegen Aufpreis.
Ein Darlehen kann künftig erst gekündigt werden, wenn zwei Monate in Folge die Raten nicht bezahlt wurden und sich der Fehlbetrag auf mindestens 2,5 Prozent des Kreditvolumens beläuft. Bei derzeit üblichen Zinsen von vier Prozent müssten insgesamt sechs Monatsraten nicht gezahlt worden sein. Außerdem können sich Finanzinvestoren bei einer Zwangsvollstreckung künftig nicht mehr so leicht aus der Grundschuld bedienen. Das Gesetz schreibt nun eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.
Ja. Daran ändert auch das neue Gesetz nichts. Meist laufen die Kredite nach dem Verkauf aber ganz normal weiter. Zu Zwangsvollstreckungen ist es nach Regierungsangaben nur in Einzelfällen gekommen. Betroffen seien nur Kredite gewesen, die von den Schuldnern nicht mehr abbezahlt werden konnten.
Rechtsanwälte raten, den Verzicht auf einen Verkauf des Kredits in jedem Fall vertraglich zu vereinbaren. Kreditkunden sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sorgfältig studieren.
Das Hauptgeschäft der Banken und Sparkassen ist die Kreditvergabe. Ihr Geld können die Institute aber nur einmal verleihen. Gleichzeitig sind die Geldhäuser aber daran interessiert, ihre Geschäfte ständig zu erweitern und neue Kredite zu vergeben. Dafür brauchen sie immer neues Geld, weswegen sie einen Teil ihrer Kredite abstoßen. Zudem sind die Institute verpflichtet, einen bestimmten Teil ihres Kapitals zurückzulegen, um gegen Risiken abgesichert zu sein. Durch den Verkauf der Kredite verschwinden die Darlehen aus der Bilanz. Die Banken müssen in Folge weniger Geld zurücklegen.
Mitunter fantastische Gewinnspannen. Den Banken ist es oft zu aufwendig oder zu teuer, sich um ausstehende Raten oder die Zwangsvollstreckungen zu kümmern. Deswegen verschleudern sie die Darlehen teilweise für nur 30 oder 40 Prozent des eigentlichen Volumens. Wird ein Kredit nicht zurückgezahlt, bleibt dem Finanzinvestor immer noch die Zwangsvollstreckung.