Abgeltungssteuer: Sparer lachen, Aktionäre weinen
Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge werden ab 2009 vom Fiskus neu bewertet. Viele Anleger sind verunsichert. Wir klären auf.
Düsseldorf. Wer sich die Werbesprüche der Banken anschaut, könnte meinen, 2009 bräche über die deutschen Geldanleger großes Unheil herein. "Achtung, Ihnen drohen jetzt 25 Prozent Verlust", ist da zu lesen. Oder es gibt markige Appelle wie "Handeln Sie schnell". Fakt ist: Ab dem nächsten Jahr gilt hierzulande die Abgeltungssteuer, viele Anleger sind verunsichert. Wir erläutern, was die neue Steuer bedeutet.
Es handelt sich um eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Die Bank nimmt den Steuerabzug pauschal und anonym vor. Der persönliche Einkommenssteuersatz des Gläubigers spielt keine Rolle. Mit der Zahlung ist die auf Kapitalerträge entfallende Steuer abgegolten. Dies macht den wesentlichen Unterschied zur heute gültigen Kapitalertragssteuer ohne Abgeltungswirkung aus.
Die Abgeltungssteuer betrifft Kursgewinne, Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen von Investmentfonds. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent, mit Solidaritätszuschlag sind es 26,37 Prozent. Kommt noch Kirchensteuer hinzu, summiert sich der Abzug auf knapp 28 Prozent.
Ja. Er heißt dann aber Sparerpauschbetrag. Mit ihm können Kapitalerträge einschließlich realisierter Kursgewinne bis 801/1602 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) jährlich steuerfrei gestellt werden. Übrigens: Minderjährige Kinder verfügen über einen eigenen Freibetrag. Wie bisher muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegen. Zusätzliche Kosten wie Honorare zur Vermögensberatung können nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden.
Alle Anleger, die auf Zinsen setzen. Anlagen wie Festgeldkonten, Sparbücher, Bundesschatzbriefe oder Rentenfonds werden besser gestellt, weil der Fiskus ab 2009 höchstens noch 25 Prozent Abgeltungssteuer haben will. Derzeit beträgt der Höchstsatz 45 Prozent (jeweils ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Richtig. Da bislang der persönliche Einkommenssteuersatz bei Kapitalerträgen maßgebend war, hilft die Neuregelung vor allem jenen, die einen Steuersatz von deutlich über 25 Prozent haben.
Hier gibt es ebenfalls Entlastung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben etwa zwei von drei Steuerzahlern einen Grenzsteuersatz von über 25 Prozent. Das heißt: Bei Zinseinnahmen jenseits des Freibetrags sind auch sie Nutznießer der neuen Abgeltungssteuer. Schon wenn sie im Jahr Einkommen über 15 000/30 000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) versteuern, ist ihr Grenzsteuersatz (also jener Anteil, den der Fiskus von jedem zusätzlichen Euro haben will) höher als 25 Prozent.
Nein. Anleger, denen die Bank Abgeltungssteuer abzieht und deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich die Differenz über die Steuererklärung zurückholen.
Menschen mit geringem Einkommen können vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) bekommen. Das Formular legen sie ihrer Bank vor, um für drei Jahre von der Steuer befreit zu sein. Die Bank muss dann sogar Kapitalerträge jenseits des Freistellungsauftrags steuerfrei auszahlen. Die NV-Bescheinigung erhalten Geringverdiener, Rentner oder Studenten, wenn ihr Jahreseinkommen nach Abzug von Freibeträgen und Pauschalen unter dem Grundfreibetrag von 7664 Euro liegt.
Dieser Freibetrag für Nebeneinkünfte wie Zinsen und Mieten steht allen zu, die zu Beginn eines Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt sind. Sie kassieren bis zu 40 Prozent aller Nebeneinkünfte (maximal 1900 Euro) steuerfrei.
Für Aktionäre gibt es erhebliche Nachteile. Ab 2009 müssen sie statt der halben die volle Dividende versteuern. Damit nicht genug: Kursgewinne sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist nicht mehr steuerfrei. Egal wie lange die Anleger ihre Wertpapiere halten, künftig wird auf den Kursgewinn Abgeltungssteuer fällig.
Nein. Kursgewinne aus Aktien oder Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sind bei Verkauf steuerfrei, sofern sie zwölf Monate gehalten wurden. Das gilt unbegrenzt.
Ab dem nächsten Jahr müssen Anleger Abgeltungssteuer auf ihre Kursgewinne zahlen. Nur jene Anteile, die vor 2009 erworben wurden, unterliegen der alten Regelung. Trotz dieser Einbußen bei der Rendite hält "Finanztest", die Fachzeitschrift von Stiftung Warentest in Sachen Geldanlage, das langfristige Aktienfondssparen auch künftig für attraktiv, weil dabei oft höhere Erträge als mit Zinspapieren möglich seien.
Mit der Abgeltungssteuer treten auch neue Regeln bei der Verrechnung von Verlusten in Kraft. Gewinne aus Wertpapiergeschäften können nur mit Verlusten aus solchen Geschäften und nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Aktien bilden steuerlich eine eigene Gruppe. Alle übrigen Wertpapiere sowie Dividenden und Zinsen gelten als weitere Gruppe zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten.
Ab 2009 wird jede Übertragung von Wertpapieren in das Depot einer anderen Person als Verkauf betrachtet. Die Bank zieht Abgeltungssteuer ab. Will der Anleger das vermeiden, muss die Übertragung als Schenkung erfolgen. Dazu erfolgt eine Mitteilung ans Finanzamt.