Urlaubs-Checkliste für Europa
Obwohl die EU ein Staatenbund ist, gibt es noch Unterschiede – beispielsweise bei Verkehrsregeln oder Tierhaltung.
Brüssel. Ob Sechsseenplatte, das Mittelmeer, die Alpen oder Provence: Europa bietet unzählige schöne Urlaubsregionen.
Was man bei einer Reise in die befreundeten EU-Mitgliedsländer alles beachten muss, erfahren Sie hier:
Seit Januar gehören 15 Länder zu "Euroland": Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Finnland, Irland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Griechenland, Slowenien, Malta und Zypern.
Doch auch in Monaco, San Marino und im Vatikan kann man mit Euro zahlen, ebenso in Andorra, Montenegro und im Kosovo - und auch in den meisten touristischen Regionen der Schweiz.
Sofern man in Europa nicht in abgelegene Gebiete reist, raten die Banken, nur Bares für die ersten zwei oder drei Ferientage bei sich zu haben - und sich dann per EC-Karte am Geldautomaten zu versorgen.
Die Gebühr für Abhebungen im EU-Nachbarland darf nicht höher sein als am Automaten eines Instituts im Inland, das nicht zur Hausbank gehört. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte eine Kreditkarte einpacken.
Gut beraten ist, wer sich über die Regeln im Zielland informiert. So ist in der Slowakei, in Tschechien, in Rumänien und in Ungarn Alkohol am Steuer verboten - 0,0 Promille.
In Finnland, Dänemark und einem Dutzend anderer europäischer Staaten müssen Autofahrer tagsüber das Licht anschalten. Telefonieren ist für alle, die ein Auto steuern, in fast ganz Europa nur mit Freisprechanlagen erlaubt.
Im Falle einer Panne müssen Autofahrer, die ihr Fahrzeug verlassen, in Italien, Österreich, Portugal und anderen typischen Urlaubsländern eine Warnweste tragen.
In allen EU-Staaten gilt die gleiche Notruf-Nummer: 112. Egal, ob bei einem Verkehrsunfall, einem Kreislaufkollaps, bei Feuer oder Raub: Diese drei Ziffern sollten jedes Festnetz- oder Mobiltelefon - ohne jede Vorwahl - direkt mit heimischen Notdiensten verbinden.
Einzige Ausnahme ist Bulgarien, wo der Notruf 112 nur in der Hauptstadtregion Sofia funktioniert.
In Spanien, Ungarn, Holland und einigen anderen EU-Staaten kann man sogar darauf hoffen, dass die Person am anderen Ende der Leitung deutsch versteht.
Seit Herbst 2004 ist bei Reisen mit Hund oder Katze innerhalb der EU ein so genannter Heimtier-Ausweis Pflicht. Darin muss eine gültige Tollwutimpfung für das Haustier nachgewiesen sein, die mindestens 30 Tage zurückliegt.
Außerdem wird eine Kennzeichnung des Tiers verlangt, die im Ausweis vermerkt sein muss. Achtung, es gibt jede Menge Sonderregeln: amtstierärztliche Atteste, Nachweise einer Zecken- und Bandwurmbehandlung, Maulkorbzwang, Einreiseverbote für Pitbullterrier und Tosas.
Die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich jeder gesetzlich Versicherte bei seiner Kasse besorgen kann, erleichtert Formalitäten beim Arztbesuch in der EU.
Die Karte mit dem Europa-Emblem auf der Rückseite macht aufwändige Verfahren wie den Auslandskrankenschein überflüssig.
Ihrem Inhaber erspart sie die Genehmigung einer Behandlung durch ausländische Kostenträger vor dem Arztbesuch - vorausgesetzt, es handelt sich um eine dringend erforderliche medizinische Versorgung.
Wer am Flughafen sitzen bleibt, weil die Fluglinie ihre Kapazitäten überbucht hat, kann auf eine Entschädigung pochen. Für Verbindungen unter 1500 Kilometern werden 250 Euro fällig, bei längeren Routen 400 Euro oder sogar 600 Euro.
Bei "außergewöhnlichen Umständen" wie Unwetter oder Streik ist die Fluggesellschaft allerdings von allen Zahlungspflichten befreit.
Schließlich haben Reisende das Recht, Verpflegung, Erfrischungen und kostenlose Telefonate zu verlangen, wenn sich ein Abflug mehrere Stunden verzögert. Für Beschwerden ist das Luftfahrtbundesamt Ansprechpartner 0531-2355100.