Ratgeber Elektromobilität in NRW: So profitieren Fahrer von staatlichen Prämien und Förderungen

Besitzer von reinen Elektrofahrzeugen können immer noch von zahlreichen Prämien und Förderungen profitieren. Dieser Artikel zeigt, welche Möglichkeiten es gibt und wie das Land NRW E-Auto-Besitzer unterstützt.

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Die THG-Prämie im Überblick

Die THG-Prämie ist eine attraktive Prämie für alle Besitzer von Elektroautos. Die Abkürzung THG steht für Treibhausgasminderung. Sie wurde als Instrument für den Klimaschutz von der deutschen Bundesregierung ins Leben gerufen und soll die CO2-arme Fortbewegung belohnen.

Die THG-Prämie wird dabei an Halter von reinen Elektroautos ausgeschüttet. Für Hybridfahrzeuge ist die Prämie nicht erhältlich. E-Auto-Besitzer erhalten eine Prämie für die eingesparten CO2-Emissionen. Diese eingesparten Emissionen können in Form eines CO2-Zertifikats an Mineralölkonzerne verkauft werden, die höhere CO2-Emissionen haben.

Wie hoch die THG-Prämie ist, richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Besteht eine Nachfrage nach CO2-Zertifikaten von Mineralölkonzernen oder anderen Unternehmen, die hohe CO2-Ausstöße haben, fällt die THG-Prämie höher aus.

Besitzer von Elektrofahrzeugen können sich online bei einem Vermittler für CO2-Zertfikate registrieren. Sie laden den Fahrzeugschein hoch, und der Vermittler prüft diesen und stellt ein CO2-Zertifikat aus. Anschließend tritt er mit Unternehmen in Kontakt, die diese Zertifikate benötigen, und handelt einen Preis für die Überlassung der Zertifikate aus. Der Kaufpreis wird dann anteilmäßig an die Fahrzeughalter ausbezahlt.

Je nach Vermittler erhalten Fahrzeughalter zwischen 80 und 90 Prozent des aktuellen Marktwertes von CO2-Zertifikaten. Die THG-Prämie kann jedes Jahr in Anspruch genommen werden, solange das Elektrofahrzeug gehalten wird. Die Prämienspanne beträgt je nach Vermittler sowie Angebot und Nachfrage zwischen 70 und 350 Euro pro Jahr.

Förderungen des Landes NRW

Auch wenn der Umweltbonus schon Ende 2023 von der Bundesregierung kassiert wurde und es fortan keine weiteren großzügigen Förderungen für den Kauf von E-Fahrzeugen mehr gibt, können E-Auto-Besitzer dennoch profitieren und verschiedene Förderungen beantragen.

Damit die nachfolgend aufgelisteten Förderungen in Anspruch genommen werden können, ist es wichtig, dass die Förderungen vor der Umsetzung der jeweiligen Projekte beantragt und genehmigt werden.

Förderung von privaten Ladestationen und Wallboxen

Das Land NRW hat sich Nachhaltigkeit und die Förderung der Elektromobilität auf die Fahne geschrieben. E-Auto-Fahrer können beispielsweise eine Förderung beantragen, wenn sie eine Ladestation oder eine Wallbox bei sich im Haus installieren möchten.

Die Förderhöhe beträgt hier 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit maximal 1.000 Euro pro Ladepunkt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Strom von einer PV-Anlage kommt oder ein Ökostromtarifvertrag vorliegt.

Förderung von Grundinstallation und Netzanschluss bei Wohnkomplexen

Für Mehrfamilienhäuser oder Wohnkomplexe mit privatem Parkplatz oder Tiefgarage können die Haus- bzw. Wohnungsbesitzer ebenfalls eine Förderung beim Land NRW beantragen. Gefördert werden sowohl die Grundinstallation sowie die Installation von Netzanschlüssen.

Es können 20 Prozent der Ausgaben zur Installation einer Ladeinfrastruktur (max. 50.000 Euro für Grundinstallation und max. 10.000 Euro für den Netzanschluss) geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Förderung der Grundinstallation ist, dass es mindestens 20 Stellplätze gibt. Mindestens vier Stellplätze müssen zur Förderung des Netzanschlusses vorhanden sein.

Förderung der Umsetzungsberatung

Wenn Stellplatzbesitzer oder die Wohnungseigentumsgemeinschaft sich nicht sicher ist, welches Infrastrukturkonzept für ihren Standort geeignet ist, können sie sich beraten und von Experten ein Konzept erstellen lassen. Diese Beratung wird ebenfalls vom Land NRW gefördert mit 50 Prozent bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 Euro.

Steuerliche Vergünstigungen

E-Auto-Besitzer kommen nicht nur in den Genuss von verschiedenen Förderungen, sondern haben auch einige steuerliche Vorteile. So sind Elektrofahrzeuge beispielsweise 10 Jahre lang ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit.

Bei Elektro-Dienstwagen fällt die Besteuerung zudem geringer aus. Der geldwerte Vorteil, für den Lohnsteuer entrichtet werden muss, verringert sich außerdem – sofern Mitarbeitende den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen dürfen.

Fazit: E-Auto-Fahrer profitieren immer noch

Auch wenn der Umweltbonus weggefallen ist und E-Auto-Käufe nicht mehr von der Regierung subventioniert werden, profitieren E-Auto-Fahrer immer noch auf vielfältige Weise von Prämien und Förderungen.

Die THG-Prämie können E-Auto-Besitzer jedes Jahr beantragen. Ihre Höhe ist variabel und richtet sich nach Angebot und Nachfrage auf dem CO2-Zertifikatemarkt. Es sind bis zu 350 Euro pro Jahr möglich.

Auch das Land NRW unterstützt E-Auto-Fahrer mit vielen Förderprogrammen. So können beispielsweise private Ladestationen und Wallboxen, sowie die Installation einer Ladeinfrastruktur auf privaten Parkplätzen gefördert werden. Wichtig dabei ist, dass die Fördermittel beantragt werden, bevor die Projekte umgesetzt werden.

Steuerlich profitieren E-Auto-Besitzer ebenfalls, denn ab Erstzulassung ist für ein reines Elektrofahrzeug zehn Jahr lang keine Kfz-Steuer zu entrichten. Wer einen Elektro-Dienstwagen fährt und diesen auch privat nutzt, für den fällt der zu versteuernde geldwerte Vorteil geringer aus.