Angehörige müssen Bestattung bezahlen
Darmstadt (dpa/tmn) - Angehörige dürfen das Bezahlen einer Bestattung nicht mit dem Hinweis verweigern, sie hätten Streit mit dem Verstorbenen gehabt. So entschied hat das Hessische Landessozialgericht.
Die Richter wiesen die Klage einer Frau ab, die nicht für die Bestattung ihres Bruders aufkommen wollte (Aktenzeichen: L 9 SO 226/10). Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Frau hatte vom Sozialamt verlangt, die Kosten von knapp 2550 Euro für die Bestattung ihres älteren Bruders zu übernehmen. Sie argumentierte, der 64-Jährige sei das schwarze Schaf der Familie gewesen und habe das Elternhaus mit 14 Jahren verlassen.
Die Behörde lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Kosten seien den nächsten Verwandten zumutbar. Das Landessozialgericht bestätigte diese Auffassung. Grundsätzlich würden Bestattungskosten nur übernommen, wenn sie den Verwandten zum Beispiel aus wirtschaftlichen nicht zugemutet werden könnten. Ausnahmen seien bei schweren Verfehlungen wie Körperverletzungen oder sexuellem Missbrauch möglich.