Ausländische Pflegekräfte nicht direkt beschäftigen
Berlin (dpa/tmn) - Pflegekräfte aus Osteuropa dürfen keinen direkten Arbeitsvertrag mit dem Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen abschließen. „Zumindest bis Anfang Mai ist das noch illegal“, erläutert Katrin Andruschow von der Stiftung Warentest.
Legale Möglichkeiten bieten die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit oder Agenturen, die mit Pflegefirmen in Osteuropa zusammenarbeiten. Die ZAV vermittelt Haushaltshilfen, die allerdings nur bei der sogenannten Grundpflege helfen dürfen. „Das ist die Arbeit, die auch Angehörige machen würden, also zum Beispiel das Waschen oder Anziehen von Pflegebedürftigen“, erklärteAndruschow.
Diese Einschränkung gelte aber auch für andere Pflegekräfte aus Osteuropa: „Sie bekommen meistens keine Profis.“ Wer wirklich professionelle Betreuung für seine Angehörigen will, sollte zusätzlich zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst beschäftigen.
Angehörige können aber auch das Entsenderecht nutzen: Die Pflegekräfte arbeiten und wohnen dann zwar in Deutschland, seien aber selbstständig tätig oder bei einer Pflegefirma in ihrem Heimatland angestellt und zahlen dort auch Sozialbeiträge. Den Kontakt vermitteln Agenturen in Deutschland, die sich genau auf solche Fälle spezialisiert haben.
Ein Test der Stiftung Warentest habe allerdings Mängel bei der Informationspolitik der Agenturen gezeigt, vor allem in rechtlichen und finanziellen Fragen. Andruschow rät Interessenten, die Verträge immer genau zu prüfen, damit es kein böses Erwachen mit Folgekosten oder wegen versteckter Schwarzarbeit gibt: „Pflegekräfte müssen immer schriftlich nachweisen können, dass sie in ihrem Heimatland sozialversichert sind.“
Besondere Vorsicht ist außerdem bei selbstständigen Pflegekräften geboten, die im Haus ihrer Klienten wohnen: „Das wird als Scheinselbstständigkeit gewertet und kann zur Anzeige führen“, warnt Andruschow.
Mit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai 2011 ändert sich die Rechtslage: Pflegekräfte aus den neuen EU-Ländern in Osteuropa können dann direkte Arbeitsverträge mit Angehörigen abschließen. Dadurch entsteht ein reguläres Arbeitsverhältnis, es müssen also auch Lohnsteuer und Sozialbeiträge gezahlt werden. Für Rumänien und Bulgarien gilt diese Regel erst ab 2014.