Außereheliche Kinder nicht verschweigen
Karlsruhe (dpa/tmn) - Verschweigt ein Mann bei der Heirat ein außerehelich gezeugtes Kind, ist das eine arglistige Täuschung - mit schwerwiegenden Folgen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Hätte die Ehefrau von diesem Kind gewusst und ihn deshalb nicht geheiratet, kann die Täuschung ein Grund sein, die Ehe aufzuheben, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: 18 UF 8/10). In dem Fall stellte sich nach der Heirat eines Paares heraus, dass der Ehemann während seiner vorherigen ersten Ehe ein außereheliches Kind gezeugt hatte. Seine zweite Ehefrau erwirkte daraufhin die Aufhebung der Ehe. Der Mann ging in Berufung und beantragte hierfür Prozesskostenhilfe.
Dies lehnte die Richter ab. Sie sahen keine Erfolgsaussichten für die Berufung. Das gegenseitige Vertrauen sei wesentliche Grundlage für den Bestand einer Ehe. Daran fehle es jedoch von vornherein, wenn ein Ehepartner den anderen durch eine arglistige Täuschung zur Heirat bewege. Für Umstände, die für die Ehe von grundlegender Bedeutung sind, bestehe eine sogenannte Offenbarungspflicht. So müsse ein Partner den anderen über voreheliche minderjährige Kinder vor der Eheschließung ungefragt informieren.