Bei Scherzartikeln auf Gebrauchsanleitung achten
Espenau (dpa/tmn) - Die Gebrauchsanweisung ist oft das Erste, was nach dem Kauf von Karnevalsutensilien im Papierkorb landet. Doch das ist gerade bei Scherzartikeln ein fataler Fehler.
Bei Scherzartikeln sollte die Anleitung nicht nur besonders genau studiert, sondern auch aufgehoben werden. Das rät Detmar Lehmann, Vorsitzender des Bundesverbands der Lebensmittelchemiker-/innen im hessischen Espenau. Spaßpistolen zum Beispiel hätten oft sehr hohe Dezibelwerte. „Wer sie falsch benutzt, kann bleibende Hörschäden bekommen“, warnt er.
Häufig gäben Erwachsene zu leichtfertig Pupssprays, Scherzzigaretten, Niespulvern und Co. an ihren Nachwuchs weiter. „Manche Scherzartikel sind nur an der frischen Luft ungefährlich, andere können brandgefährdend sein“, sagt Lehmann. „Warnhinweise sollten unbedingt beachtet werden, sonst kommt schnell jemand zu Schaden.“
Umso wichtiger ist es, auf die Altersfreigabe der Scherzartikel zu achten. „Es ist fahrlässig, Kindern Spielzeuge zu geben, für die sie noch zu jung sind.“ Das Problem: Gerade bei Importware ist die Alterskennzeichnung oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. „Falls keine Altersangabe zu finden ist, sollte man das Spielzeug besser nicht erwerben“, rät Lehmann.