Bei Schwimmlernhilfen auf richtige Kennung achten

Köln (dpa/tmn) - Schwimmflügel, Gummitiere und aufblasbare Reifen: Eltern haben bei den Schwimmlernhilfen eine große Auswahl. Doch nicht jedes Produkt erfüllt seinen Zweck.

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Beim Kauf von Schwimmlernhilfen sollten Eltern unbedingt auf die Kennzeichnung EN 13138-1 achten, empfiehlt Christiane Reckter vom TÜV Rheinland. Dahinter verbirgt sich die Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden müssen. Trägt ein Produkt die Kennung EN 71, handelt es sich lediglich um ein Wasserspielzeug. Es schützt Kinder nicht vor dem Ertrinken.

Verboten sind in Deutschland Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen wie zum Beispiel Gummiboote oder -autos. Bei diesen mit Luft gefüllten Schwimmsitzen können Kinder zum Beispiel aus dem Sitz rutschen oder im Wasser kentern, weil die Sitzposition zu hoch ist.