Beliebteste Vornamen: Sophie/Sofie und Maximilian
Wiesbaden (dpa) - Sofie oder Sophie für Mädchen und Maximilian für Jungen - das waren 2010 die beliebtesten Vornamen für Neugeborene in Deutschland. Das teilte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) am Donnerstag (3.
März) mit.
Die Gesellschaft hat dafür Daten von bundesweit rund 330 Standesämtern ausgewertet. Etwa 536 000 Namen - die Hälfte aller vergebenen Einzelnamen - seien so erfasst worden. Marie war 2009 noch der häufigste Mädchenname, diesmal verwies Sophie/Sofie sie auf den zweiten Platz. Bei den Jungen hatte sich 2010 wie im Vorjahr Maximilian vor Alexander durchgesetzt. Die Gesellschaft für deutsche Sprache veröffentlicht die Liste seit 1977. Aufgerückt unter die ersten Zehn sind im vergangenen Jahr lediglich Hannah/Hanna und Luis/Louis.
Insgesamt sind die Eltern aber immer kreativer bei der Namensfindung geworden. „Der Namensschatz wächst, durch Migration, durch Fantasie“, sagte Lutz Kuntzsch, Leiter der Sprachberatung bei der GfdS. Über 37 000 verschiedene Namen hätten die Standesämter im vergangenen Jahr gemeldet. Die Sprachberatung habe allerdings auch Namensvorschläge von Eltern abgelehnt, darunter etwa Pfefferminza, Cheraldine oder Junge. Bestätigt wurden dagegen exotische Namen wie Laperla, Quidan oder Napoleon.
Die Vornamen für Babys werden in keiner offiziellen Statistik erfasst. Zu einem etwas anderen Ergebnis als die Wiesbadener Gesellschaft war deshalb vor kurzem der Hobby-Namensforscher Knud Bielefeld gekommen. Nach seiner Ende 2010 vorgelegten Rangliste nannten Eltern ihre neugeborene Mädchen am liebsten Mia und Hanna. Bei den Jungen sah Bielefeld Leon vorne vor Lukas. Die Unterschiede erklären sich mit einer unterschiedlichen Herangehensweise.
Bielefeld verfügte nach eigenen Angaben über mehr als 140 000 Geburtsmeldungen aus rund 390 Standesämtern und erfasste damit ein gutes Fünftel der Geburten. Die Gesellschaft für deutsche Sprache hält seine Auswertungsmethode dagegen „für nicht so fundiert“. Anders als Bielefeld unterscheide sie selbst nicht nach Erst-, Zweit- oder Drittnamen, weil das nicht immer möglich sei. Nur wenige Standesämter könnten dies aufschlüsseln. Außerdem sei gesetzlich keine Rangfolge der Vornamen festgelegt, diese könnten beliebig gewechselt werden.