„My Friend Cayla“ Bundesnetzagentur nimmt sprechende Spielzeugpuppe vom Markt

Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur hat in einem ungewöhnlichen Schritt eine sprechende Puppe wegen Überwachungsgefahr aus dem Handel genommen und will in Zukunft noch mehr Spielzeug auf den Prüfstand stellen.

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Die Behörde gehe „gegen unerlaubte funkfähige Sendeanlagen in Kinderspielzeug vor“, hieß es. Betroffen ist erstmal die vernetzte Puppe „My Friend Cayla“, deren Sicherheit schon vor Monaten von Verbraucherschützern kritisiert worden war.

„Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug“, erklärte der Präsident der Bundessnetzagentur Jochen Homann. Grundsätzlich sei jegliches Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet sei, in Deutschland verboten, betonte die Behörde. „Die Bundesnetzagentur wird noch mehr interaktives Spielzeug auf den Prüfstand stellen und wenn nötig dagegen vorgehen.“

Ein Vorgehen gegen die Eltern sei im Zusammenhang mit dem Betrieb von „Cayla“ aktuell nicht vorgesehen, erklärte die Behörde, die den Telekommunikationsmarkt überwacht. „Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen. Die Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die Eltern ist derzeit nicht geplant.“

Europäische Verbraucherschützer hatten bereits im November nach einer ausführlichen Untersuchung unter anderem davor gewarnt, dass sich wegen Sicherheitslücken Fremde mit etwas technischem Wissen über die Puppe mit den Kindern unterhalten könnten. Der amerikanische „Cayla“-Entwickler Genesis, der die 2015 erschienene Puppe nach eigenen Angaben bereits bis Anfang vergangenen Jahres eine Million Mal verkauft hatte, war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.