Rechtsfragen Aufsichtspflicht in der Kita: Wie viel Kontrolle muss sein?
Minden/Düsseldorf (dpa/tmn) - Ob in der Kita oder dem Ferienlager: Wer sein Kind in die Obhut anderer gibt, will es gut aufgehoben wissen. Erzieher übernehmen dann die elterliche Aufsichtspflicht. In Nordrhein-Westfalen muss sich jetzt die Leiterin einer privaten Kita vor Gericht verantworten.
Im Juli 2015 war ein 16 Monate altes Kind in Porta Westfalica kopfüber in einen Maurerkübel gefallen und ertrunken, obwohl nur wenige Zentimeter Wasser in dem Plastikbottich standen. Das wirft Fragen rund um das Thema Aufsichtspflicht auf.
Wer trägt eigentlich welche Pflicht?
Zunächst sind es in der Regel die Eltern, die dafür Sorge tragen müssen, dass ihr Kind nicht zu Schaden kommt, anderen schadet oder etwas kaputtmacht. Die Aufsichtspflicht kann aber auch auf andere übertragen werden. Das geschieht meist stillschweigend. Wer sein Kind in die Kita gibt, kann davon ausgehen, dass dort jemand Verantwortung trägt.
Was umfasst die Aufsichtspflicht?
Aufsichtspflichtige dürfen die Gesundheit des Kindes und anderer nicht aus den Augen verlieren. Es gilt, Kinder über Gefahren zu belehren, bei Fehlern zu ermahnen und notfalls einzugreifen. „Im Prinzip wird von Aufsichtspersonen nicht mehr und nicht weniger erwartet als von Eltern“, sagt Prof. Simon Hundmeyer, Jurist und Experte in Sachen Aufsichtspflicht. „Wie Aufsicht zu führen ist, hängt ab von dem aufsichtsbedürftigen Kind und von den Umständen, etwa örtlichen Gegebenheiten“, erläutert er. Je gefährlicher die Situation, desto enger die Aufsicht, lautet die Faustformel.
Wie weit geht die Aufsichtspflicht?
Kinder müssen nicht auf Schritt und Tritt überwacht werden. Grenzen erfahre die Aufsichtspflicht etwa da, wo sie einer gesunden Entwicklung von Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein zuwiderlaufe. „Ein Kind, dem man nichts zutraut, das traut sich auch selbst nichts zu - das sehen inzwischen auch die Unfallversicherungen so“, sagt Hundmeyer. Kurzum: Auch Kinder haben ein Recht auf freie Entfaltung, das verbietet unnötige Bevormundung, Gängelung und fortwährende Kontrolle, mahnen auch Aufsichtspflicht-Ratgeber.
Welche Konsequenzen müssen Betreuer fürchten, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen?
Die Pflichtverletzung ist nicht strafbar, wenn nichts passiert. Erst wenn jemand zu Schaden kommt, kommt die Justiz ins Spiel. „Unter Erziehern am gefürchtetsten ist die strafrechtliche Verfolgung. Sie kommt aber fast nie vor“, so die Erfahrung des emeritierten Rechtsprofessors Hundmeyer. Verletzt sich ein Kind oder stirbt gar wegen mangelnder Aufsicht, sei der Nachweis für Staatsanwälte nur sehr schwer zu führen. Die meisten Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung würden daher früh eingestellt. Gegen zivilrechtliche Forderungen - etwa Schmerzensgeld oder Schadenersatz - ist die Erzieherin in der Regel durch die Unfallversicherung oder Betriebshaftpflicht der Kita versichert.