Deutschland behält vorerst strenge Arsen-Grenzen für Spielzeug
Luxemburg/Brüssel (dpa) - Kinder lutschen, kauen oder kuscheln mit Spielzeug. Dadurch können sie auch Schadstoffe aufnehmen. Deutschland pocht deshalb unter anderem bei Arsen auf strengere Grenzwerte als von der EU vorgesehen.
Das ist vorerst rechtens, meint der EuGH.
Für Spielzeug können in Deutschland vorerst strengere Grenzwerte für Arsen und Quecksilber gelten als von der EU vorgesehen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun beschlossen (Rechtssache C-426/13 P(R)). Ein endgültiges Urteil im Streit um die Grenzwerte zwischen Bundesregierung und EU-Kommission steht aber noch aus.
Das EU-Gericht - so etwas wie die untere Instanz - hatte zuvor beschlossen, die strikteren deutschen Schadstoff-Grenzwerte könnten bis auf Weiteres gültig bleiben. Dies wollte die EU-Kommission nicht gelten lassen: Sie forderte, dass Deutschland die lascheren europäischen Grenzwerte für Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber ebenfalls anwendet. Schon während des noch laufenden Verfahrens sollten die europäischen Regeln in Deutschland gelten.
Diesen Einspruch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun zurückgewiesen. Die EU-Kommission muss das Urteil abwarten. Mit dem Verfahren will Deutschland durchsetzen, dass es die EU-Grenzwerte nicht anwenden muss, weil die Gesundheit von Kindern darunter leiden könnte.
Die EU hatte 2009 in einer Spielzeugrichtlinie die Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber in Kinderspielzeug gelockert. Deutschland hatte gegen diesen Beschluss gestimmt und anschließend bei der Kommission beantragt, die nationalen Grenzwerte beibehalten zu dürfen. Dies hatte die Kommission bis zum 21. Juli 2013 für Barium und Blei erlaubt, für die anderen Gifte Antimon, Arsen und Quecksilber jedoch abgelehnt.