„Dr. Geb“ und „Herr Geb“ - Durcheinander mit Namen im Pass

Luxemburg (dpa) - Wer heiratet, bekommt manchmal einen neuen Nachnamen. Doch im Pass bleibt der Geburtsname stehen - mit dem Kürzel „geb.“ Im Ausland sorgt das für Verwirrung. Ein Geschäftsmann aus Karlsruhe hat mit Erfolg dagegen geklagt.

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Als Geschäftsmann ist Herr U. aus Karlsruhe oft im Ausland unterwegs. Meist beginnt das Problem schon an der Grenze: Die Zollbeamten sind irritiert, wenn sie in seinen Reisepass schauen. Da steht nämlich sein Name Dr. U. (ausgeschrieben) und dahinter „geb.“ für „geboren“ plus Geburtsname. Im Ausland sorgt das für Verwirrung, weil Behörden annehmen, dass die Buchstabenfolge Teil des Namens ist.

„Das hat dramatische Folgen für meinen Mandanten“, sagt sein Anwalt Rico Faller aus Karlsruhe. Das Puzzle aus Doktortitel, Name, der Angabe „geboren“ und Geburtsnamen sei einfach zu groß. So entstanden kuriose Visa: Mal lautete das Dokument auf „Herr Geb“ plus Geburtsname, mal auf „Dr. Geb“. Ein anderes Mal verlangten Behörden eine notarielle Urkunde über seinen richtigen Namen.

Einmal platzte gar ein Geschäft: Der Unternehmer wollte in seinem Hotel Geschäftspartner treffen, doch als diese an der Rezeption mit seinem Geburtsnamen nach ihm fragten, erhielten sie die Auskunft, es gebe nur einen deutschen Hotelgast mit einem anderen Namen. Prompt glaubten die Interessenten an einen Betrüger und brachen den Kontakt ab. „Das führt die Funktion eines Reisepasses ad absurdum“, sagt sein Anwalt Faller. Vor allem in weit entfernten Ländern außerhalb Europas: „Wie wollen Sie einer Behörde auf Sri Lanka erklären, dass der Name im Pass gar nicht der richtige ist?“, fragt der Anwalt.

Deutsche, die im Ausland leben, kennen das Problem. Egal ob sie dort zum Arzt müssen oder eine Versicherung abschließen wollen - immer wenn sie ihren Reisepass vorlegen, beginnen die Schwierigkeiten.

In Internetforen klagen Vielreisende und Auslandsdeutsche - zumeist Frauen - ihr Leid über „den blöden Zusatz mit dem Geburtsnamen“. So schreibt Silke, die den Namen ihres japanischen Ehemanns angenommen hat, auf der Seite „Embjapan - die Japan-Community im Internet“: „Dann müssen wir immer ewig lang rumerklären. (...) Das versteht hier in Japan niemand, gibt's hier wohl auch gar nicht.“ Oft passe der Name inklusive „geb.“ und Geburtsnamen gar nicht auf Anmeldeformulare, klagen andere.

Auch Herr U. war die Scherereien auf seinen Reisen irgendwann satt und beantragte bei der Stadt Karlsruhe eine Änderung seines Passes. Und zwar so, „dass auch für Nicht-Deutsche klar und unmissverständlich zum Ausdruck komme, was sein richtiger Name sei“, heißt es in der Klage. Der Unternehmer argumentierte, dass seine Grundrechte verletzt würden, „weil der Grundrechtsschutz auch den Schutz des Namens und der Identität beinhaltet“.

Als die Stadt sich weigerte, klagte der Geschäftsmann 2011 - und konnte nun einen Erfolg verbuchen. Nach Ansicht der Luxemburger Richter muss das Kürzel „geb.“ aus deutschen Reisepässen verschwinden. Zudem soll der Geburtsname in einem Feld erscheinen, das nicht nur in Deutsch, sondern auch noch in einer anderen Sprache (etwa Englisch oder Französisch) bezeichnet wird. Vorbild ist das Namens-Feld mit dem dreisprachigen Titel „Name/Surname/Nom“. Die jetzige Reisepass-Regelung könne für die Inhaber „zu schwerwiegenden Nachteilen im Privat- und Berufsleben führen, da die Gefahr besteht, dass Zweifel an ihrer wirklichen Identität, der Echtheit des Passes oder der Wahrheitsgemäßheit der darin enthaltenden Angaben geweckt werden“, schreiben die Richter.

Somit könnten Reisepässe in Deutschland bald ganz anders aussehen. In Europa ist die deutsche „geb.“-Bezeichnung ziemlich einmalig. In Deutschland ist seit 1993 geregelt, dass Eheleute einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) tragen sollen. Der Partner, der bei der Namenswahl nachgegeben hat, kann seinen Geburtsnamen dann voranstellen oder hinzufügen. Wie das künftig konkret im Reisepass auszusehen hat, müssen deutsche Gerichte und Gesetzgeber entscheiden.