Im verhandelten Fall (Az.: 13 WF 14/17) ging es um eine verheiratete Frau, die ein einjähriges Kind hatte. Ein Mann, mit dem sie vor einiger Zeit eine Affäre hatte, war der Überzeugung, Vater des Kindes zu sein. Das Ehepaar bestritt das jedoch. Zugleich wollte es dem Mann keinen Kontakt mit dem Kind ermöglichen.
Die Mutter verweigerte eine Vaterschaftsfeststellung. Vor Gericht hatte aber der Mann Erfolg, und die Frau musste die Abstammungsuntersuchung zulassen. Eine zusätzliche Belastung der intakten Familie konnten die Richter nicht erkennen, da der Ehemann von dem Verhältnis seiner Frau wusste. Falls sich herausstellen sollte, dass der Liebhaber der Vater ist, müsse man klären, ob ein Kontakt dem Kindeswohl dient oder nicht.