Eltern müssen bei Umgangsrecht kooperieren

Nürnberg (dpa/tmn) - Wer nach einer Trennung gleichberechtigt mit dem Partner die Kinder erziehen will, sollte sich auch um eine gute Kommunikationsebene mit dem Ex-Partner bemühen. Ein Gericht sah sonst das Wohl des Kindes gefährdet.

Nach einer Trennung können Eltern ihre Kinder mit dem sogenannten Wechselmodell weiter gemeinsam betreuen. Dabei wohnt das Kind für einen bestimmten Zeitraum abwechselnd beim jeweiligen Elternteil. Dieses Modell kann vereinbart oder auf Antrag vom Gericht angeordnet werden. Eine Anordnung ist aber nur dann möglich, wenn die Eltern miteinander kommunizieren und kooperieren. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden (Aktenzeichen: 7 UF 830/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem Fall lebten die beiden Kinder nach der Trennung überwiegend bei der Mutter. Jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien lebten sie beim Vater. Dieser strebte jedoch ein Wechselmodell an. Da sich die Eltern nicht einigen konnten, beantragte er die Anordnung bei Gericht.

Die Richter lehnten dies jedoch ab. Ein häufiger Wechsel belaste die Kinder. Deshalb sei ein hohes Maß an Kooperation und Kompromissbereitschaft der Eltern notwendig. Daran fehle es den Eltern jedoch: So würden etwa Absprachen nur per Mail erfolgen, um sich auch beweisen zu können. Der Vater habe außerdem erklärt, dass er kein Vertrauen in die Erziehungsfähigkeit der Mutter habe. Dies zeige, dass die Eltern nicht miteinander kommunizieren könnten. Ein Wechselmodell diene daher nicht dem Wohl der Kinder.