Ratgeber Erbengemeinschaft – darauf sollten Sie als Miterbe achten!
Der Tod eines geliebten Familienmitglieds versetzt Angehörige nicht in tiefe Trauer, sondern kann mitunter auch für einigen Unmut unter den Erben sorgen.
Denn, wenn der Nachlass eines Verstorbenen unter mehreren Personen verteilt werden muss, gibt es sehr häufig einige Unklarheiten. Alle erbberechtigten Personen bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaft ist rechtlich so vorgesehen und soll eine ungerechte Verteilung des Nachlasses verhindern. Doch birgt die Aufteilung des Erbes nicht selten ein großes Konfliktpotenzial. Vor allem dann, wenn sehr wertvolle Sachwerte wie Immobilien, Autos oder Schmuck vererbt wird. Die Aufgabe der Erbengemeinschaft ist es das Erbe gleichmäßig untereinander aufzuteilen. Allerdings herrscht nur selten eine große Einigkeit wie denn der Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden soll. Oftmals ist es die Unwissenheit der Erben, welche Aufgaben und Rechte sie bei der Aufteilung eines Erbes haben. Um sich Klarheit zu verschaffen, haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber zum Thema 'Erbengemeinschaft' zusammengestellt. Hier erhalten Miterben alle wichtigen Informationen, die es bei der Aufteilung eines Nachlasses zu beachten gibt. Auf diese Weise gelingt eine Menge Ärger zu vermeiden und viel Zeit zu sparen.
Erbengemeinschaft durch Erbschaftsplaner entlasten
Nicht selten herrscht große Uneinigkeit wie denn das Erbe unter allen Erben aufgeteilt werden soll. Um das Erbe gerecht aufzuteilen und alle Miterben über den gesamten Nachlass aufzuklären, ist es ratsam die Erbengemeinschaft mithilfe eines Erbschaftsplaners aufzulösen. Dieser kümmert sich um die gerechte Aufteilung des Erbes. Um sich den Beistand eines professionellen Erbschaftsplaners zu sichern, lohnt sich ein Klick zur Startseite von erbmanufaktur.de. Hier gelingt es die Nachlassplanung durch einen Fachmann zu erledigen, so dass die Aufteilung des Erbes ganz ohne Streitigkeiten und Emotionen vonstattengehen kann.
Miterben haben einen Anspruch auf Auskunft
Häufig haben Miterben eines Nachlasses keinen sehr engen Kontakt zu einem verstorbenen Familienmitglied gepflegt, wodurch sie nicht genau wissen wie der Nachlass überhaupt aussieht. Generell gilt, dass Miterben keinen Anspruch auf eine Auskunft über das vollständige Erbe haben. So müssen sich Miterben in erster Linie selbst über den gesamten Nachlass eines Verstorbenen informieren. Ist dies ohne die Hilfe der Miterben nicht möglich, besteht ein Auskunftsanspruch, der von Erben einer Erbengemeinschaft in Anspruch genommen werden kann. Hier müssen Erben anderen Miterben vom kompletten Nachlass in Kenntnis setzen.
Pflegeleistungen werden in der Erbengemeinschaft berücksichtigt
Wenn ein Erbe einen Verstorbenen zu Lebzeiten gepflegt hat und sich um die Angelegenheiten des Verstorbenen gekümmert hat, besteht hier ein zusätzlicher Anspruch auf das Erbe. Alle Unterstützung im Haushalt, der täglichen Pflege oder im Beruf werden hier berücksichtigt, so dass Erben hier einen höheren Erbanteil zugesprochen bekommen.
Nachlassgegenstände lassen sich nicht für den alleinigen Besitz beanspruchen
Viele Erben beanspruchen sehr vorschnell den Besitz aus dem Nachlass für sich. Dies gilt vor allem bei einzelner Gegenstände aus dem Erbe. Ein besonderes Schmuckstück, Kunstwerke, Antiquitäten oder ein Sportwagen dürfen allerdings nicht von nur einem Erbe alleine in Besitz genommen werden, sondern stehen in gleichen Teilen allen Miterben zu. Um sich den Besitz einer Immobilie oder eines Autos zu sichern, gilt es unter allen Miterben eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
Erbengemeinschaft kommt für Nachlassverbindlichkeiten auf
Bei einer Erbengemeinschaft wird nicht nur der Nachlass eines Verstorbenen gerecht verteilt, sondern auch alle Verbindlichkeiten eines Verstorbenen. So gilt die Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner. Gläubiger eines Verstorbenen können sich demnach an die Erben eines Verstorbenen wenden, wenn beispielsweise noch verschiedene Verbindlichkeiten offen sind. Hier handelt es sich meistens um laufende Mietverträge, Kreditfinanzierungen oder sonstige Schulden. Wenn ein Erbe sich bereit erklärt diese Verbindlichkeiten zu übernehmen, hat dieser auch einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, der bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt wird. Erben, die aufgrund der Nachlassverbindlichkeiten das Erbe ablehnen, haben keinen Anspruch mehr auf einen Erbanteil und müssen sich demnach auch nicht an der Tilgung der Schulden kümmern.