Gerichtsurteil Ex-Partner verliert nach Trennung Zutrittsrecht

Bremen (dpa/tmn) - Gemeinsame Eigentümer von Immobilien haben jeweils ein Mitbenutzungsrecht. Das gilt grundsätzlich auch für Ehepaare nach einer Trennung - allerdings nicht, wenn die ehemaligen Partner dabei vereinbaren, dass nur noch einer von ihnen dort wohnt.

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In dem Fall, von dem die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Bremen (Az.: 5 WF 62/17) berichtet, ging es um ein getrennt lebendes Ehepaar, das sich scheiden lassen wollte. In dem gemeinsamen Haus wohnte nur noch der Mann - das hatten die beiden bei der Trennung so vereinbart. Der Mann hatte beim Amtsgericht ein Teilungsversteigerungsverfahren eingeleitet, die Frau wollte es dagegen über einen Makler verkaufen. Dem verwehrte der Mann aber den Zutritt zum Haus.

Die Frau wollte dagegen klagen und beantragte deshalb Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht lehnte den Antrag aber wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ab: Weil das Paar vereinbart hatte, dass nur noch der Mann in dem gemeinsamen Haus wohnt, habe die Frau kein uneingeschränktes Zutrittsrecht mehr - weder für sich noch für Dritte wie den Makler.