Frau Mustermann-Müllermayer: 20 Jahre getrennte Nachnamen

Berlin (dpa) - Heiraten ja, aber so heißen wie du will ich nicht! Seit zwei Jahrzehnten gibt es für Paare die Möglichkeit, auch ohne gemeinsamen Nachnamen ein Ehepaar zu werden. Dabei lauern vor allem im Alltag immer noch einige Stolpersteine für Namens-Trenner.

Es gibt Nachnamen, die im Gedächtnis bleiben. Zum Beispiel „Leutheusser-Schnarrenberger“. Die Justizministerin ist seit ihrer Hochzeit 1976 unter sieben ungewöhnlichen Silben bekannt. Solche Kopplungen aber werden immer seltener: Vor 20 Jahren machte eine Änderung im Namensrecht möglich, dass beide Ehepartner durchaus verschieden heißen können, wenn jeder seinen alten Familiennamen behalten will. Dies nehmen immer mehr Paare in Anspruch, die vorher zu einem gemeinsamen Doppelnamen verpflichtet gewesen wären.

„Es gab einen Trend zu Doppelnamen gerade bei Akademiker-Frauen. Der ist aber rückläufig“, erklärt Gabriele Rodríguez vom namenskundlichen Zentrum der Universität Leipzig. Diese könnten heute einfach ihren Namen behalten, anstatt einen Kompromiss mit dem Partner einzugehen. So sei die Regelung aus den 90er-Jahren auch ein Zugeständnis an die Emanzipation der Frau.

Dies bedeute aber nicht, dass gekoppelte Namen komplett aussterben, betont Rodríguez. Schließlich gebe es auch historisch gewachsene Nomen. „Müller-Lüdenscheidt“ zum Beispiel sei ein Name, der in fester Kopplung schon lange wie ein Einzelname existiert - und deshalb auch nicht nur im Sketch von Loriot weiterleben wird.

Kleine Stolpersteine lauern dabei vor allem im praktischen Alltag, sagt Rechtsanwalt Torsten Bornemann. Ob nun in der Bank oder bei der Poststelle: Ohne extra ausgestellte Vollmacht könne für den Partner häufig nichts erledigt werden. Bei gleichem Nachnamen und Angestellten, die ein Auge zudrücken, geht es auch häufig ohne.

Neben gegenseitigen Vollmachten und den eigenen Namen müssen Paare aber ebenso die Namensgebung für ihre Kinder organisieren. Der Nachwuchs muss seit 1993 einen der beiden Nachnamen tragen. Ein Doppelname ist nicht zulässig. Beim Abholen in der Kita oder Schule kann das theoretisch zu Problemen führen, wenn die Betreuer den Elternteil mit dem fremden Namen noch nicht kennen.

Nach Erfahrung von Sabine Kosler, Fachberaterin der gemeinnützigen Fröbel-Gruppe, die Kinder- und Jugendeinrichtungen in ganz Deutschland betreibt, ist das aber überwiegend Schnee von gestern: „Dass die Kinder einen anderen Nachnamen tragen als ein Elternteil, ist schon lange zur Normalität geworden.“ Für die Kitas und Schulen sei das kein Problem, sondern vor allem eine organisatorische Aufgabe, die Eltern ihren Kindern zuzuordnen. So haben viele Erziehungseinrichtungen Unterlagen mit Anweisungen, welche Erwachsene die Kinder abholen dürfen.

Ein aktuell immer wieder auftauchendes Phänomen sei es dagegen, dass Eltern mit den Namen ihrer Kinder tricksen wollten, erklärt Namensforscherin Gabriele Rodríguez. Immer mehr versuchten, einen der Nachnamen als zweiten Vornamen des Kindes gewissermaßen einzuschmuggeln. Mit dem Familiennamen „Martin“ oder „Otto“ sei dies kein Problem. Bei exotischeren Varianten werde es aber schwieriger. Und manchmal seien den Paaren auch die Geschlechtergrenzen egal. So hätten Eltern ihr Kind erst kürzlich nach dem Familiennamen „Frank“ nennen wollen - für das Mädchen wäre es ein eher unpassender Name gewesen.