Ohne Trennungsjahr Härtefall-Scheidung wegen psychischer Probleme möglich
Berlin (dpa/tmn) - Das Trennungsjahr ist für eine Ehescheidung nicht unter allen Umständen obligatorisch: Leidet ein Partner etwa so massiv unter Handlungen seines Noch-Partners, dass bei ihm psychische Probleme eintreten, ist auch eine vorzeitige Härtefall-Scheidung möglich.
In dem Fall am Kammergericht Berlin lebten die scheidungswilligen Partner bereits getrennt. Der Ehemann wollte die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres, da seine Frau den Angaben nach unter Wahnvorstellungen und Zwangsstörungen litt, mit Suizid drohte, ihm nachstellte und Morddrohungen gegen ihn aussprach.
Der Mann litt unter dem Verhalten seiner Noch-Ehefrau so sehr, dass er Depressionen und Panikattacken entwickelte und seine Arbeitsfähigkeit eingeschränkt war. Dieses Trauma könne auch durch Schutzmaßnahmen nicht beseitigt werden, sondern erst durch die Ehescheidung, urteilte das Gericht. Es liege ein Härtefall vor, der eine vorzeitige Scheidung rechtfertige.
Die Drohungen allein hätten der Kammer zufolge aber nicht für eine vorgezogene Scheidung ausgereicht. Denn der Schutz des Betroffenen hätte grundsätzlich auch ohne Scheidung gewährleistet werden können (Az.: 13 WF 183/17). Auf den Fall weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.