Haftstrafe für Eltern bei Schulunterricht zu Hause möglich

Karlsruhe (dpa/lhe) - Die meisten schulpflichtigen Kinder gehen zwar zur Schule. Doch immer wieder wollen Eltern ihre Sprösslinge lieber zu Hause unterrichten. Jetzt gibt es dazu eine Entscheidung aus Karlsruhe.

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Wenn Eltern ihre Kinder dauerhaft zu Hause unterrichten und deshalb nicht in eine Schule schicken, können sie zu Haftstrafen verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht In Karlsruhe entschieden und eine entsprechende Landesregel aus Hessen gebilligt. Danach können hartnäckige Schulverweigerer-Eltern mit Gefängnis oder mit hoher Geldstrafe belegt werden.

Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen zu wirken, hieß es am Freitag. Demzufolge können die Eltern auch mehrfach wegen der Schulverweigerung bestraft werden.

Ein religiöses Ehepaar aus Nordhessen scheiterte mit seiner Klage in Karlsruhe. Das Paar hat neun Kinder und unterrichtete bereits die ältesten fünf zu Hause. Obwohl die Eltern mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden waren, gingen auch die jüngeren drei Sprösslinge nicht zur Schule. Das jüngste Kind ist nach Angaben des Anwalts der Familie noch nicht schulpflichtig.

Nachdem die Eltern in allen Instanzen gescheitert waren, zogen sie vor das Bundesverfassungsgericht. Der hessischen Norm zufolge können hartnäckige Schulverweigerer-Eltern mit bis zu einem halben Jahr Haft oder mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Das sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Verfassungsrichter nun. Sie betonten den vom Grundgesetz vorgesehenen Erziehungsauftrag des Staates.

Entsprechend harte Vorschriften haben dem Gericht zufolge in Deutschland noch Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. In allen anderen Bundesländern wird Schulverweigerung demnach als Ordnungswidrigkeit angesehen und wesentlich milder geahndet.