„Hausfrauenehe“: Frau muss nicht Vollzeit arbeiten
Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Nach zehn Jahren „Hausfrauenehe“ muss eine getrennt lebende Ehefrau nur halbtags berufstätig sein. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden (Aktenzeichen: II-7 UF 88/09), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Frau während der Ehe nicht gearbeitet hat und das Paar dank des Einkommens des Ehemannes in guten Verhältnissen lebte, so das OLG. In dem Fall hatte das verheiratete Paar hatte zum Zeitpunkt der Trennung einen neunjährigen Sohn. Die Ehefrau war Industriekauffrau, jedoch nicht mehr berufstätig. Vor Gericht stritt das Ex-Paar um die Höhe der Unterhaltszahlungen. Der Mann war der Meinung, die Frau sei verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten.
Die Richter sahen die Frau jedoch nur zu einer Halbtagstätigkeit verpflichtet. Die früheren Ehepartner hätten zehn Jahre eine „Alleinverdienerehe“ mit klarer Rollenverteilung geführt: Vollzeittätigkeit des Mannes und Kinderbetreuung sowie Haushaltsführung der Frau. Mit der Trennung müsse die Frau zwar langsam wieder anfangen, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen. Vor dem Hintergrund der während der Ehe praktizierten Rollenverteilung sei ihr dies aber nur in kleinen Schritten zuzumuten, begründeten die Richter ihre Entscheidung.