Mit Adoptionen nicht zu lange warten

Mainz (dpa/tmn) - Bei einem unerfüllten Kinderwunsch denken viele Paare über eine Adoption nach. Je älter die potenziellen Adoptiveltern sind, desto geringer werden allerdings ihre Chancen. Und auch bei Adoptionen im Ausland gibt es viele Bestimmungen einzuhalten.

Wer in Deutschland ein Kind adoptieren möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein - so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine Obergrenze für die Adoption kennt das Gesetz nicht, dennoch sinken die Chancen ein Kind zu adoptieren mit steigendem Alter. Die Altersdifferenz zwischen Adoptivkind und Eltern sollte nicht mehr als 40 Jahre betragen. „Bei dieser Zahl handelt es sich nicht um eine absolute Grenze, sondern um eine orientierende Empfehlung“, sagt Birgit Zeller von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter in Mainz.

Natürlich schmälere es die Chancen, wenn ein oder beide Partner diesen Altersabstand überschritten. Es komme aber immer auf die individuelle Bewertung des Falls durch das Jugendamt an. Die Empfehlung wurde außerdem schon mehrfach angepasst. „Zunächst waren es 35 Jahre, dann 35 bis 40, und seit dem Jahr 2003 beträgt der maximale Altersabstand zwischen Kind und Adoptiveltern 40 Jahre“, erklärt Zeller.

„Das Ziel ist vor allem, so nah wie möglich am natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis zu sein“, erklärt Zeller. Ein Adoptivkind sei ohnehin schon immer etwas Besonderes, da sollte das hohe Alter der Eltern nicht auch noch dazu kommen. Auch sei schlicht zu beachten, dass ältere Menschen weniger belastbar sind und davon ausgegangen wird, dass Adoptivkinder besonders lange Begleitung durch Eltern brauchen. Eine Adoption müsse sich in erster Linie am Kindeswohl orientieren.

Natürlich gebe es Ausnahmen, wie bei der Adoption durch Verwandte oder bei der Stiefkindadoption. Völlig unmöglich sei es nicht, in höherem Alter noch zu adoptieren - die Chancen sinken aber. „Wir haben keinen Mangel an jüngeren Bewerberpaaren“, sagt Zeller. Auf jedes in Deutschland zur Adoption freigegebene Kind kämen etwa sieben Bewerbungen. Das Alter ist dabei nur ein Kriterium unter vielen. „Wirtschaftliche Lage, körperliche und psychische Belastbarkeit, Stabilität der Partnerschaft, Wohnverhältnisse und Erfahrungen mit bereits vorhandenen Kindern sind alles Faktoren, die in den Eignungsbericht des Jugendamts einfließen.“

Ein solcher Eignungsbericht ist auch nötig, wenn ein Paar ein Kind aus dem Ausland adoptieren will, das bestimmt das Haager Adoptionsübereinkommen von 1993. Die Regelung zum Höchstalter für Adoptionen ist aber nicht international festgelegt, sondern in jedem Staat anders. „Ganz selten ist das gesetzlich festgeschrieben, oft gibt es Empfehlungen, wie hier bei uns, manchmal aber auch gar keine Regelung“, erklärt Thomas Ottersbach vom Bundesamt für Justiz in Bonn, dem Sitz der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.

Die Bundeszentralstelle empfiehlt, die Adoption über Grenzen hinweg von deutscher Seite begleiten zu lassen. Entweder durch das jeweilige Landesjugendamt oder eine autorisierte Organisation. „Vermittlungsstellen freier Träger brauchen eine Zulassung für jedes einzelne Land vom zuständigen Landesjugendamt“, erklärt Ottersbach. Deshalb sind solche Vermittlungsstellen meist auf einige wenige Länder spezialisiert.

Eine Adoption ohne Eignungsprüfung durch deutsche Behörden ist nur möglich, wenn das Kind aus einem Land kommt, das nicht Mitglied der Haager Übereinkunft ist. Das prominenteste Beispiel hierfür ist Russland. „Es ist trotzdem immer ratsam, die deutsche Seite mit einzubeziehen“, sagt Herbert Riedle aus Würzburg. „Eine Adoption auf eigene Faust kann sehr kompliziert werden“, weiß der Vater dreier Adoptivkinder, der mehrere Bücher zum Thema verfasst hat.

Auch Staaten mit islamischer Prägung sind der Haager Übereinkunft nicht beigetreten, dort gibt es Adoptionen aus religiösen Gründen nicht. Bei Kindern aus diesen Staaten gibt es nur die Möglichkeit, ein Kind in Pflege zu nehmen. „Das Kind bekommt dann aber nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das kann zu ganz prekären Aufenthaltszuständen führen“, sagt Riedle.

„Wir raten grundsätzlich davon ab, eine Adoption ohne Einschalten einer deutschen Vermittlungsstelle anzugehen“, warnt auch Ottersbach vom Bundesamt für Justiz. Es sei rechtlich nicht verboten, berge aber Risiken. „Man muss das Kind ja auch nach Deutschland bringen können.“ Schon bei der Einreise des Kindes können Probleme auftreten. Dasselbe gelte, wenn die Adoption später durch das Familiengericht anerkannt werden soll oder im Umgang mit dem Standesamt oder der Passbehörde.

Literatur:

- Herbert Riedle/Barbara Gillig-Riedle/Brigitte Riedle: Adoption - Alles was man wissen muss. Tivan, 256 S., 29,50 Euro, ISBN-13: 9783980866095.