Pflegestufe prüfen lassen - Tipps für Angehörige

Berlin (dpa/tmn) - Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung umstellen: Künftig soll es fünf Pflegegrade geben. So oder so gilt: Ohne Geld von der Kasse wird die Pflege von Angehörigen schnell zum finanziellen Problem.

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Angehörige sollten wissen, was ihnen zusteht.

Die Bundesregierung will innerhalb der kommenden drei Jahre die Pflegeversicherung grundsätzlich umstellen. Künftig sollen Pflegebedürftigen nicht mehr drei Pflegestufen zugeteilt werden, sondern fünf Pflegegraden. Vor allem Demenzkranke sollen verstärkt Geld aus der Pflegeversicherung bekommen. Dafür startete Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Dienstag (8. April) in Berlin eine Erprobungsphase. Bundesweit soll das neue Verfahren nun an 2000 Betroffenen erprobt werden. Parallel soll bei weiteren 2000 Pflegebedürftigen erfasst werden, was sie an Pflege heute konkret erhalten. Voll umgestellt werden soll das bisherige System 2017.

Für die Pflege kranker Familienmitglieder können Angehörige auch heute schon Hilfen von der Kasse beantragen. Welche Unterstützung ihnen zusteht, entscheiden Gutachter. Manche Pflegende sind jedoch nicht einverstanden mit der Einstufung der Bedürftigen. Was können sie in solchen Fällen tun? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie oft wird die Einstufung überprüft?

Wie oft Gutachter - meist Krankenschwestern, Altenpfleger oder Ärzte - die Einstufung neu einschätzen, lässt sich pauschal nicht sagen. Fristen dafür gibt es nicht, erklärt Christiane Grote vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes müssten Angehörige selbst aktiv werden.

Was tun, wenn ich der Einstufung nicht zustimme?

„Wenn ich nicht einverstanden bin, kann ich auf jeden Fall Einspruch erheben“, sagt Grote. Innerhalb eines Monats nach Bescheid kann der Angehörige der Einstufung widersprechen.

Und später?

Auch dann gibt es die Möglichkeit, ein neues Gutachten erstellen zu lassen - sofern sich der Gesundheitszustand des Kranken nachweislich verschlechtert hat. Dann kann ein sogenannter Höherstufungsantrag gestellt werden, erläutert Grote. „Damit beantragen Sie eine erneute Begutachtung und begründen den mit der Verschlechterung der Situation.“

An wen wende ich mich für eine erneute Überprüfung?

Dazu reicht ein einfaches Schreiben an die zuständige Pflegekasse, bei der man versichert ist. Die beauftragt dann den Medizinischen Dienst, der sich um das Gutachten kümmert.

Wie kann ich mich auf eine Begutachtung vorbereiten?

Entscheidend ist, bei einem Gutachterbesuch ein möglichst umfassendes Bild von der Situation zu geben. Alle Berichte von Haus- und Fachärzten sowie einzunehmende Medikamente sollten bereitgestellt werden. Auch Pflegepersonen sollten möglichst hinzugezogen werden, sagt Grote. „Das müssen keine professionellen Pfleger sein.“

Was bringt ein Pflegetagebuch?

Das kann sehr hilfreich sein. „Damit können Sie engmaschig protokollieren, welche Pflegeaufwände wirklich anfallen“, erklärt Grote. Wie lange brauche ich etwa, um meine Mutter oder meinen Vater ins Bad zu begleiten oder Essen zuzubereiten? Dieses Tagebuch sollte über ein bis zwei Wochen geführt werden.

Was ist für die Einstufung entscheidend?

Die Pflegestufe richtet sich nicht in erster Linie nach der Schwere der Erkrankung, sondern nach der Zeit, die für die Pflege notwendig ist. Hierzu wird zum einen die Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen oder etwa beim Aufstehen und Treppensteigen gerechnet. Hinzu kommen Aufgaben im Haushalt wie das Einkaufen, die Wäsche und das Putzen.