Schnupfenalarm: Kita darf Kinder nicht ablehnen
Lübeck (dpa/tmn) - Im Winter läuft die Nase, auch bei Kindern. Und die verteilen bekanntlich schnell mitgebrachte Bakterien an Spielgefährten. Deshalb darf ein Kind aber noch lange nicht von der Betreuungsstätte abgewiesen werden.
Kindertagesstätten dürfen Kinder wegen einer verschnupften Nase nicht ablehnen. „Einen Schnupfen kann man nicht vermeiden“, sagt Thomas Motz, Fachanwalt für Medizinrecht. Einem Kind laufe im Winter fast die ganze Zeit die Nase. Allerdings gebe es Grenzen: Sobald das Kind zum Beispiel Fieber bekommt, können die Erzieher es nach Hause schicken. „Denn die haben eine Fürsorgepflicht für das Kind - und für die anderen Kinder.“ Sie sollen sich nämlich nicht anstecken. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Wiedereinlassung in die Kita brauche es in den meisten Fällen nicht.
Diese Bescheinigung komme normalerweise nur zum Einsatz, wenn die Eltern das Kind für die Kita anmelden - danach in der Regel nicht mehr. Gesetzlich geregelt ist es allerdings nicht, ob die Kita nach einer ansteckenden Krankheit ein solches Attest verlangen darf. Dafür müsste es in der Satzung der Kita verankert sein, sagt Motz. Die Handlungsgrundlage bei ansteckenden Krankheiten bildet das Infektionsschutzgesetz. Die Liste der meldungspflichtigen Krankheiten enthält zum Beispiel Masern.