Strengere Auflagen für Jugendämter

Berlin (dpa) - Die Jugendämter bekommen nach mehreren tragischen Fällen von misshandelten und vernachlässigten Kindern strengere Auflagen. Künftig muss jeder Vormund ein von ihm betreutes Kind in der Regel einmal im Monat persönlich besuchen.

Damit dieses möglich wird, darf er künftig nur noch für höchstens 50 Kinder zuständig sein und nicht länger für rund 120 Kinder, wie derzeit üblich.

Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin eine entsprechende Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes, nachdem das Gesetz bereits den Bundestag passiert hatte.

Hintergrund sind Fälle wie der Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen. Die Leiche des kleinen Jungen war im Jahr 2006 mit schweren Misshandlungsspuren im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden worden. Kevins Vormund beim Jugendamt war damals für 240 bis 270 Kinder zuständig.