Unter Alltagssorge versteht man die Entscheidungen des täglichen Lebens. Das erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Im verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Darmstadt (AZ: 50 F 39/15 SO) waren sich die getrennt lebenden Eltern zunächst einig gewesen, die Kinder erst mal nicht impfen zu lassen. Die Mutter entschied sich allerdings nach Gesprächen mit der Kinderärztin doch für die Immunisierung - der Vater war dagegen.
Das Gericht erlaubte der Frau, allein darüber zu entscheiden. Bei den Impfungen handele es sich um empfohlene Schutzimpfungen und diese Frage sei Teil der Alltagssorge. Entscheiden könne daher der Elternteil, bei dem sich die Kinder hauptsächlich aufhalten.