Dezember) mit.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ bleibt 2012 unverändert. „Weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen erfordern eine Anpassung“, erklärte das OLG. Daher gelten die für 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge und Selbstbehaltssätze fort. Das OLG regelt in der „Düsseldorfer Tabelle“ bundesweit Unterhaltsansprüche für die Millionen Trennungskinder, für Ex-Partner und in finanzielle Nöte geratene Eltern. Zuletzt wurden die Unterhaltszahlungen für Kinder 2010 im Schnitt um 13 Prozent erhöht.