Unverheiratete Väter haben Recht auf Umgang mit Kind

Essen (dpa/tmn) - Unverheiratete Väter haben ohne Einschränkung ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Wie oft es zu Treffen kommt, müssen die Eltern allerdings aushandeln - und das ist nicht immer leicht.

„Das Gesetz geht davon aus, dass ein Kind Kontakt mit beiden Elternteilen haben sollte“, erklärt Gudrun Doering-Striening, Fachanwältin für Familienrecht in Essen. „Diese Regelung dient dem Wohle des Kindes.“ Wie häufig ein unverheirateter Elternteil sein Kind sehen darf, ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt. Dies müssten Eltern und Kind individuell aushandeln.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hatte am Donnerstag (15.9.) entschieden, dass Gerichte bei Vaterschaftsstreitigkeiten in Zukunft sehr viel stärker das Wohl des Kindes im Auge behalten müssen. Im konkreten Fall will der mutmaßliche Vater eines Jungen Klarheit schaffen und Kontakt zu seinem Kind haben, falls dieses von ihm ist. Die Straßburger Richter stärkten ihm den Rücken: Es hätte geprüft werden sollen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters im Interesse des Kindeswohls läge, befanden sie.

Bereits heute gängige Praxis: Können sich die Eltern nicht einigen, hat der benachteiligte Elternteil die Möglichkeit, ,einen Antrag auf Umgangsrecht zu stellen. Die Richter orientieren sich dabei am Wohl des Kindes. Abhängig vom Alter des Kindes wird dann entschieden, wie oft Mutter oder Vater es sehen können.

Dass einem Elternteil das Recht auf Umgang mit seinem Kind untersagt wird, ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Praxis sieht laut Doering-Striening dennoch oft anders aus: „Der Kontakt wird von einem Elternteil abgebrochen, zum Beispiel indem gesagt wird: 'Mutter oder Vater sind schlecht für mein Kind'.“ In anderen Fällen halte sich der Elternteil nicht an Vereinbarungen und bekomme das Kind deshalb nicht mehr zu Gesicht.

Die Entscheidung eines Gerichts hilft in solchen Fällen oft nicht weiter: „Man kann das Recht auf Umgang schwarz auf weiß haben und es funktioniert trotzdem nicht“, sagt Doering-Striening. Denn gegen blockierende Elternteile gingen Gerichte meist nicht vor, um das Kind nicht zu belasten.