Urteil: Teilnahme am Religionsunterricht entspricht Kindeswohl
Köln (dpa) - Im Streit zweier konfessionsloser Eltern um die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht hat das Kölner Oberlandesgericht für die Teilnahme entschieden.
Die Eltern leben getrennt, haben aber das gemeinsame Sorgerecht für die beiden Sechsjährigen. Das Gericht übertrug mit seiner Entscheidung das Sorgerecht in dieser Frage auf den Vater, der den Religionsunterricht befürwortet.
Es spreche mehr dafür, dass eine Teilnahme für die kulturelle Bildung der Kinder förderlich sei, argumentierte das Gericht. Sie ermögliche ihnen später auch eine fundiertere eigene Entscheidung für oder gegen die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Das Gericht, das damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Monschau bestätigte, ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Beschwerde beim Bundesgerichtshof zu. (AZ: 12 UF 108/12)