Verzicht auf Religionsunterricht kann Kindeswohl gefährden

Monschau (dpa/tmn) - Es gibt ländliche Gemeinden, in denen wäre das soziale Zusammenleben ohne die Kirche undenkbar. Deshalb sollten Kinder nicht vom Religionsgericht ausgeschlossen werden, meint das Amtsgericht in Monschau.

Wächst ein Kind in einem katholisch geprägten Umfeld auf, sollte es am Religionsunterricht und Schulgottesdienst teilnehmen. Nimmt es daran nicht teil, kann das einer Ausgrenzung gleichkommen. Das hat das Amtsgericht Monschau entschieden (Az.: 6 F 59/12). Damit gab es dem Antrag eines Elternteils statt, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall leben die Eltern der beiden Kinder getrennt. Es besteht das gemeinsame Sorgerecht. Die Kinder leben bei der Mutter und sind wie sie konfessionslos. Als die Kinder eingeschult wurden, forderte der Vater, dass sie am Religionsunterricht und am Schulgottesdienst teilnehmen. Da die Mutter dagegen ist, wandte sich der Vater ans Gericht.

Mit Erfolg. Da beide Eltern sich über diese erhebliche Entscheidung nicht einigen könnten, müsse das Gericht das klären. Die Nichtteilnahme am Religionsunterricht und den Schulgottesdiensten stelle eine Gefährdung des Kindeswohles dar. Zu berücksichtigen sei, dass die Kinder bei der Mutter in einem ländlich-katholisch geprägten Umfeld aufwachsen. Christliche Symbole und Rituale seien Teil des Alltags. Die Nichtteilnahme erschwere den Kindern einen erfolgreichen Einstieg in die Grundschule und führe zu einer Ausgrenzung. Daher sei dem Antrag des Vaters zuzustimmen.