Witwenrente auch nach einwöchiger Ehe
Heilbronn (dpa/tmn) - Nach einer sehr kurzen Ehe muss der Rentenversicherungsträger unter Umständen eine Witwenrente zahlen. Denn bei der Bewertung kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Auch nach einer kurzen Ehedauer haben die Hinterbliebenen unter Umständen Anspruch auf Witwenrente. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 11 R 561/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Die 61-jährige Frau war nur eine Woche verheiratet, als ihr Mann 2010 an Krebs starb. Die erste gemeinsame Ehe war 2002 nach knapp dreißig Jahren aufgrund der schweren Alkoholkrankheit des Mannes geschieden worden. Der Rentenversicherungsträger lehnte die Witwenrente ab: Die zweite Ehe sei nur geschlossen worden, um der Frau eine Rente zu verschaffen, so die Begründung.
Die Ehefrau hingegen hatte geltend gemacht, sie habe ihren Ehemann ein Jahr, vom Beginn seiner Krebserkrankung an bis zu seinem Tod, gepflegt. Ihre Ehe hätten sie zuvor faktisch schon seit längerem wieder aufgenommen. Außerdem habe sich ihr Mann gewandelt, vom Alkohol abgeschworen und zum Glauben an Jesus Christus gefunden. Deshalb hätten sie „ihre Ehe vor Gott und den Menschen“ bestätigt.
Das Urteil: Das Sozialgericht zeigte sich überzeugt von der Wahrhaftigkeit der Angaben der tief religiöse Frau und der als Zeugen vernommenen Kinder. Der gemeinsame Wunsch, vor Gott ins Reine zu kommen, und wahre Liebe seien für die erneute Eheschließung maßgebend gewesen. Wirtschaftliche Gesichtspunkte hätten keine Rolle gespielt: Die Frau sei finanziell mit zwei eigenen Renten und einem Vermögen von rund 160 000 Euro bereits abgesichert.