Freie Wahl des Schornsteinfegers
Das Monopol endet ab 2013. Das bedeutet mehr Sorgfaltspflicht für Hausbesitzer.
Düsseldorf. Am Montag endet das Schornsteinfeger-Monopol. Das bedeutet mehr Wettbewerb, aber auch neue Pflichten für Hausbesitzer. Ab dem 1. Januar 2013 darf sich jeder Eigentümer seinen Schornsteinfeger aussuchen — zumindest für die meisten Arbeiten. Bis jetzt kam der Bezirksschornsteinfegermeister automatisch.
„Die Bezirksschornsteinfegermeister haben den Eigentümern von Kaminen und Öfen in ihrem Bezirk einen Feuerstättenbescheid zukommen lassen“, sagt Andreas Ehlert, Landesinnungsmeister und Bezirksschornsteinfeger in Düsseldorf-Unterbilk. Dort sind alle zu erledigenden Arbeiten mit einem Datum aufgelistet.
Für Kehr- und Überprüfungsarbeiten, Emissionsmessungen der Heizung oder die Prüfung der Abgaswege können Hausbesitzer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Dieser muss aber beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Handwerkskammer registriert sein. „Zurzeit ist das Angebot an freien Schornsteinfegern noch sehr dünn“, sagt Udo Peters, Energie-Experte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Die Verbraucher sind gefragt: Wenn keiner mitmacht, kommt auch keiner.“
Der Bezirksschornsteinfgermeister existiert weiter, heißt nun aber bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und hat hoheitliche Aufgaben: Er kontrolliert die Feuerstätten und führt das Kehrbuch. Dort werden erledigte Arbeiten vermerkt. „Wenn diese ein anderer Schornsteinfeger durchführt, muss er die Erledigung dem Bezirksschornsteinfeger fristgerecht mitteilen“, so Ehlert.
„Viele Menschen haben die Veränderungen noch gar nicht mitbekommen, deswegen werde ich die Eigentümer in meinem Bezirk weiter darauf hinweisen, wenn eine Überprüfung ansteht“, sagt Ehlert. Das sei keine Pflicht. Hat ein Hauseigentümer eine Frist verstreichen lassen, muss der Bezirksschornsteinfeger das der Behörde melden, der Hausbesitzer muss mit einer Strafe von 75 Euro rechnen.
„Wenn ein Eigentümer mit dem bisherigen Schornsteinfeger zufrieden ist, sollte er bei ihm bleiben“, rät Ehlert. Bei einer Umfrage der Schornsteinfegerinnung NRW haben 95 Prozent der Befragten angegeben, dass sie mit ihrem Schornsteinfeger zufrieden sind und bei ihm bleiben wollen. „Das heißt aber auch, dass jeder 20. nicht zufrieden ist — für die Menschen ist es gut, wenn sie eine Wahl haben“, sagte Ehlert. Er glaubt, dass der offene Markt nur in Großstädten interessant ist.
„In Düsseldorf gibt es jetzt 36 Bezirksschornsteinfeger. Falls ein Eigentümer mit seinem Schornsteinfeger nicht zufrieden ist, gibt es eine große Auswahl und die Anfahrt aus einem anderen Bezirk ist nicht so weit.“ Im ländlichen Bereich sei die Anfahrt eines freien Schornsteinfegers vermutlich teuer. Peters rät: „Mehrere Nachbarn können sich zusammentun, Termine koordinieren, damit die Kosten für die Anfahrt nur einmal anfallen.“
Ehlert kann die Entwicklungen am Markt nicht abschätzen. Er und die Verbraucherzentrale raten aber, sich zunächst nur ein Jahr an einen Schornsteinfeger zu binden. „Es gab Kollegen, die haben unschöne Fünfjahresverträge an Kunden verschickt“, kritisiert Ehlert. Peters von der Verbraucherzentrale schätzt, dass sich der Markt nur langsam ändert: „Auch beim Strom haben die Verbraucher sehr zaghaft gewechselt.“
Aber nicht nur für die Verbraucher, auch für die Schornsteinfeger ändert sich etwas. Ehlert befürwortet den neuen Wettbewerb. Deutsche Kollegen an der niederländischen Grenze arbeiten beispielsweise inzwischen häufig im Nachbarland, da die Schornsteinfeger dort teurer sind als die deutschen.
Damit die Qualität der Bezirksschornsteinfeger steigt, werden zudem die Schornsteinfegerbezirke alle sieben Jahre europaweit ausgeschrieben. „Da kann sich keiner auf die faule Haut legen“, sagt Ehlert. Es besteht eine Weiterbildungspflicht.
Die Bezirksschornsteinfeger weisen sich ab Januar übrigens mit einem Dienstausweis aus. „In Berlin gibt es nämlich eine Betrugsmasche, da verkleiden sich Scharlatane als Schornsteinfeger“, warnt Ehlert. „Man sollte sich den Ausweis stets zeigen lassen.“