Ab 1. Juli gelten erhöhte Pfändungsfreigrenzen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer mit der Pfändung seiner Konten zu kämpfen hat, dem bleibt demnächst ein wenig mehr Geld. Außerdem kann zu viel abgezogenes Geld zurückgefordert werden.

Die Pfändungsfreigrenzen für Schuldner werden zum 1. Juli erhöht. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf aufmerksam. Auf einem Pfändungsschutzkonto sind dann 1045,04 Euro pro Monat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Bisher liegt der Freibetrag bei 1028,89 Euro. Die neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli ausgezahlt werden.

Die neuen Freigrenzen gelten automatisch und ohne Übergangsregelung. Sie müssen sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden. Überweisen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute versehentlich noch nach der alten Tabelle, kann der Schuldner eine Nachzahlung verlangen.