Abbuchungen vom Konto rückgängig machen
Erfurt (dpa/tmn) - Für einen gültigen Vertrag braucht es immer die Zustimmung von beiden Seiten. Dubiose Firmen versuchen allerdings immer wieder, arglosen Verbrauchern Verträge unterzuschieben. Betroffene können sich aber wehren.
Teilweise greifen Firmen zu ungewöhnlichen Mitteln, wie die Verbraucherzentrale Thüringen erläutert. In einem Fall sollte ein Verstorbener einen Vertrag unterzeichnet haben. Der Versicherungsvertrag wurde angeblich im Februar 2016 abgeschlossen, der vermeintliche Kunde war aber schon im September 2015 verstorben.
Die Witwe bestritt den Vertrag und widerrief zugleich fristgemäß per Einschreiben. Das Unternehmen buchte dennoch Geld vom Konto ab. Ein solches Vorgehen müssen Betroffene sich aber nicht gefallen lassen: Bei nicht autorisierten Abbuchungen ohne sogenanntes SEPA-Mandat können Verbraucher innerhalb von 13 Monaten eine Rückbuchung bei ihrer Bank veranlassen.