Familienstreit darf Recht auf Totenruhe nicht berühren
Naumburg (dpa/tmn) - Nicht selten sorgen schon Bestattungen für Streit in der Familie. Unangenehm wird es, wenn der Tote bereits beerdigt ist. Denn manchmal wird erst danach ausgefochten, auf welchem Friedhof der Verstorbene eigentlich liegen sollte.
Dabei gilt: Diese Streitigkeiten dürfen nicht die Totenruhe berühren, berichtet die Zeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 7, 2016) und verweist dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg (Az.: 1 U 72/15). Das entschied: Ein unnötiges Hin-und-Her-Betten der sterblichen Überreste muss vermieden werden.
Konkret geht es um die Situation, wenn einer der Angehörigen die Bestattung gegen den Willen eines anderen Angehörigen durchgeführt hat und dieser dagegen klagt. Solange der Rechtsstreit nicht entschieden ist, kann eine einstweilige Verfügung verhindern, dass die Urne des Verstorbenen mehrfach umgebettet wird. Das gebieten die Pietät und die Wahrung der Totenruhe, begründeten die Richter.
Im verhandelten Fall hatte ein Mann gegen die Ehefrau seines verstorbenen Zwillingsbruders geklagt. Die wollte die Urne ihres toten Mannes auf einen anderen Friedhof umbetten. Doch das sei laut dem Bruder des Mannes, der dessen Bestattung organisiert hat, nicht dessen Wille gewesen. Es gab also Streit um den Beisetzungsort.
Der Kläger hatte von seinem Bruder eine Vorsorgevollmacht. Außerdem hatte der Mann vor dem Tod mit seiner Ehefrau gebrochen. Er löste das gemeinsame Sparbuch auf und kündigte die gemeinsame Wohnung. Für das Gericht lag es nahe, dass der Tote seinem Bruder konkrete Wünsche zur Bestattung genannt hat. Dagegen sahen die Richter das Verhältnis zur Ehefrau als getrübt an. Sie untersagten ihr deshalb die Umbettung - unter Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft.