Stellt sich nach einem Kauf heraus, dass das Rad geklaut war, müssen Käufer die Ware an den früheren Besitzer zurückgeben, wenn dieser das verlangt. Denn dieser bleibe Eigentümer, erläuterte der Rechtsreferent Thomas Kirchhammer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).
Er rät Käufern, sich abzusichern: Das ginge oft nur, „indem man sich die Eigentumsverhältnisse nachweisen lässt.“ Bei sehr günstigen Preisen sollten Käufer hellhörig werden und umso genauer hingucken.