Anwalt und Mandant streiten: Schlichtungsstelle hilft

Berlin (dpa/tmn) - Ein Rechtsanwalt sollte eigentlich im Sinne seiner Mandanten handeln. Was aber, wenn es Streit gibt? Enttäuschte Klienten können sich ab dem 1. Januar 2011 an eine neue Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin (BRAK) wenden.

Als erste Schlichterin wurde Renate Jaeger berufen, die bis Ende 2010 noch als Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg tätig ist. „Motor für das neue Verfahren waren vor allem die Rechtsanwälte selbst“, berichtet Herbert Schons, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins in Berlin und im Beirat der Schlichtungsstelle. Denn bisher waren die Anwaltskammern Ansprechpartner für unzufriedene Mandanten. „Ein unbefriedigendes Verfahren“, sagt Schons. Viele Anfragen seien aus formalen Gründen abgewiesen worden.

Die neue Schlichtungsstelle soll vor allem neutral sein. „Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Schlichter die Befähigung zum Richteramt haben muss, aber selbst kein Rechtsanwalt sein darf“, betont Christina Müller-York, Geschäftsführerin der neuen Schlichtungsstelle.

Doch nicht nur die personelle Neutralität ist neu an der Schlichtungsstelle, sondern auch ihr Aufgabenfeld. Bisher konnten sich unzufriedene Mandanten nur wegen der Höhe und Grundlage der Gebühren an die Anwaltskammern wenden. „Neu ist, dass man sich jetzt auch über die Qualität der anwaltlichen Leistung beschweren kann“, sagt Michael Trox, Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer in Schleswig.

„Man muss vortragen, dass man nicht nur verloren hat, weil das Recht gegen einen war, sondern gerade weil der Anwalt etwas falsch gemacht hat“, erklärt Müller-York. Teils sei das Ansichtssache. „Aber oft schreiben Richter das auch ganz klar in das Urteil: Die Partei hat versäumt, dieses und jenes vorzutragen...“

Zwar hatten enttäuschte Mandanten auch bisher die Möglichkeit, Schadenersatz von ihrem rechtlichen Beistand zu fordern. Aber nur auf dem Klageweg. „Umfragen zufolge schrecken 60 Prozent der Bevölkerung vor einem Prozess zurück“, weiß Schons. Außerdem zögen sich Prozesse erfahrungsgemäß sechs bis acht Monate hin. Die Verfahren vor der Schlichtungsstelle sollen erheblich schneller sein. „Wir wissen, dass es nur Sinn macht, wenn es schnell geht“, sagt Müller-York.

Erfahrungen mit den ebenfalls neu eingeführten Schlichtungsstellen der regionalen Anwaltskammern, die bereits im September 2010 ihre Arbeit aufnahmen, zeigen, dass es überraschend zügig gehen kann. Bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf etwa gab es bisher rund 15 Anfragen, die in nur ein bis vier Wochen beigelegt wurden.

„Wir hören grundsätzlich beide Seiten an und machen dann einen Schlichtungsvorschlag“, erläutert Schons das Verfahren. Der Charme liege darin, dass man den Parteien nicht bloß einen Vergleich vorschlage, sondern den Vorschlag gut begründe. Mandanten seien oft schon besänftigt, wenn ihnen die Berechnungsgrundlage für die hohe Rechtsanwalts-Rechnung erläutert würde. Die Anwälte wiederum lenkten oft ein, wenn ein Kollege sie auf Versäumnisse hinweise.

Bindend sind weder die Vorschläge der regionalen Schlichtungsstellen noch die der Schlichtungsstelle der BRAK in Berlin. „Man hat einen Monat Zeit, den Vorschlag zu überdenken“, erklärt Müller-York. Lehnt eine Partei ihn ab, könne immer noch eine Klage angestrengt werden. Anders herum geht es aber nicht. Der Weg zur Schlichtungsstelle ist nur offen, solange die Sache noch nicht vor Gericht ist oder war. Außerdem muss sich jeder vorab entscheiden, ob er sich an eine regionale Schlichtungsstelle oder die in Berlin wendet.

Des weiteren ist das Schlichtungsverfahren nur bei Streitigkeiten zulässig, bei denen es um maximal 15 000 Euro geht und die anhand der „Aktenlage“ beurteilt werden können. Eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. „Es wäre hier einfach nicht wirtschaftlich, wenn beide Seiten auf eigene Kosten nach Berlin kommen müssten, damit ich mit ihnen am Tisch eine Lösung erörtern kann“, erläutert die erste Bundesschlichterin Renate Jaeger.

Unterstützt wird Jaeger bei ihrer Arbeit von einem Beirat. „Dort habe ich Ansprechpartner zum Beispiel für Fragen aus dem Verbraucherschutz oder aus der Versicherungswirtschaft, die wie ich der Verschwiegenheitspflicht unterliegen“, sagt sie.

Ziel der Schlichtungsstelle ist es, unbürokratisch und schnell Hilfe zu vermitteln. Müller-York betont, dass es keinerlei formale Hürden geben soll. „Gerade Tante Emma soll sich an uns wenden können.“ Einzige Voraussetzung sei, dass der Antrag schriftlich gestellt werde.