Arbeit mit Computermaus ist keine Ursache für Tennisarm
Darmstadt (dpa/tmn) - Die stundenlange Arbeit am Computer kann zu körperlichen Beeinträchtigungen führen. Dennoch ist nicht jede Erkrankung eine Folge der Schreibtischarbeit. Die Nutzung einer Maus kann nicht einen Tennisarm verursachen - meint zumindest ein Gericht.
Wer den ganzen Tag am Computer sitzt und mit der Maus arbeitet, weiß - immer die gleiche Bewegung kann irgendwann Schmerzen verursachen. Doch einen Tennisarm bekommt man durch diese Tätigkeit nicht. Daher können entsprechende Beschwerden bei Büroangestellten auch nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 3 U 28/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Ein Mann litt unter einem Tennisarm. Die Schmerzen an Ellenbogen, Unterarm und Handgelenk führte er auf seine Bürotätigkeit zurück. Mehr als drei Viertel seiner täglichen Arbeitszeit habe er am Computer komplexe Datenlisten bearbeiten und dabei ständig mit der Computermaus hoch- und runterscrollen müssen. Den Antrag des 51-Jährigen auf Anerkennung einer Berufskrankheit lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Der Beschäftigte zog daher vor Gericht.
Das Urteil: Die Richter folgten der Berufsgenossenschaft. Handtätigkeiten mit sehr hoher Bewegungsfrequenz wie zum Beispiel beim Maschinenschreiben oder Klavierspielen könnten zwar zu einem Tennisellenbogen führen. Auch andere Bewegungsmuster wie etwa das Obstpflücken oder das Betätigen eines Schraubendrehers könnten die Erkrankung auslösen. Dies sei aber nicht mit der Arbeit mit der Computermaus vergleichbar. Hierbei sei die Bewegungsfrequenz viel geringer als beim Klavierspielen. Daneben sei eine Computermaus frei beweglich, womit das Handgelenk nicht starr gehalten werden müsse.